Glaukom-Vorsorge schützt vor Erblindung

Schätzungen zufolge ist über eine Million der Deutschen von einer Glaukom-Erkrankung betroffen. Damit ist die Einschränkung des Sichtfeldes gemeint – im Volksmund allgemein bekannt unter der Bezeichnung „Grüner Star“. Die Erkrankung verläuft unauffällig und ohne Schmerzen, weshalb nur wenige Betroffene überhaupt von ihrer Erkrankung wissen. Ein schwerwiegendes Problem, denn wird das Glaukom nicht behandelt, droht mit zunehmendem Alter jedem zehnten Betroffenen sogar der komplette Sehverlust.

Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen ab 40

Die Ursachen dieses Problems schildert Dr. Volker Rasch, Facharzt für Augenheilkunde aus Potsdam: „Die Schädigung der Netzhaut beziehungsweise der Sehnervenfasern beginnt in Bereichen, die vom Sehzentrum etwas entfernt sind.“  Das bedeutet, dass der Gesichtsfeldausfall nicht gleich vollständig eintritt, sondern allmählich beginnt. Aus diesem Grund ist eine Früherkennung wichtig und hilft, die Krankheit einzudämmen. Ab 40 sollte man daher regelmäßig vom Augenarzt eine Glaukom-Vorsorgeuntersuchung, bei der der Augeninnendruck gemessen wird, vornehmen lassen. Wird dabei ein Glaukom erkannt, erfolgt zunächst eine Behandlung mit Augentropfen, die den Augendruck absenken sollen. Erst wenn dies nicht gelingt, wird zu einer Operation geraten.

Anlage zum Glaukom wird vererbt

Die Anlage, an einem Glaukom zu erkranken, kann vererbt werden. Menschen mit Grünem Star im Familienkreis sind deshalb besonders gefährdet, ebenfalls an einem Glaukom zu erkranken. Ist die Anlage zu Grünem Star bekannt, empfiehlt es sich, den Augeninnendruck bereits vor Erreichung des 40. Lebensjahres einmal im Jahr überprüfen zu lassen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für solche Vorsorgeuntersuchungen nicht, weshalb man sich mit einer privaten Augenzusatzversicherung absichern sollte. Diese deckt die Kosten für die entsprechenden Untersuchungen ganz oder zumindest teilweise. Kathrin Sorger von den Ergo Direkt Versicherungen empfiehlt dazu: „Eine solche Zusatzversicherung sollte Leistungen für augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen enthalten, aber auch Leistungen für Sehhilfen. Außerdem sollte die Zusatzversicherung eine Sehschärfenkorrektur mittels Laseroperation unterstützen und bei unfallbedingter Erblindung einspringen.“

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