Greenpeace droht Abfallbehörden mit Klage

"Wir behalten uns vor, zu klagen." Den Hebel für die Aktion bietet eine erst seit Oktober 2020 geltende Neuregelung im Kreislaufwirtschaftsgesetz, das sogenannte Vernichtungsverbot. Viele Fachjuristen halten die derzeitige Regelung allerdings noch nicht für praktisch umsetzbar, da sie erst durch konkrete Verordnungen ergänzt werden müsse. Greenpeace ist dagegen der Auffassung, dass das Gesetz sofort vollzogen werden könne. Wohlgemuth gestand zu, dass es sich um "juristisches Neuland" handele: "Wir versuchen zum allerersten Mal, das Vernichtungsverbot durchzusetzen." Zusätzlich macht die Umweltorganisation Druck auf die Umweltminister der Länder. "Da die rechtswidrige Vernichtung Millionen von Textilien unmittelbar droht, bitten wir sie als zuständigen Minister, ihre Behörde umgehend anzuweisen, diesen Gesetzesverstoß zu verhindern", heißt es beispielsweise in einem der "Welt" vorliegenden Brief an Hamburgs Umweltsenator Jens Kerstan von den Grünen. Allein bis Ende Januar werde sich eine halbe Milliarde unverkaufter Modeartikel in den deutschen Läden und Lagern auftürmen, hatten die Handelsverbände für Textilien, Schuhe und Lederwaren kürzlich gewarnt. (dts Nachrichtenagentur)
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