Die Länder haben zwei Jahre Zeit, um die aktualisierte Richtlinie, die Verbrechen abdeckt, die mit dem Umweltmord vergleichbar sind, in nationales Recht umzusetzen.
Die Länder haben zwei Jahre Zeit, um die aktualisierte Richtlinie, die Verbrechen abdeckt, die mit dem Umweltmord vergleichbar sind, in nationales Recht umzusetzen.