Grüne kritisieren Rückforderung von Corona-Soforthilfen

Durch die Rückforderung von Corona-Soforthilfen wegen möglicher Fehlverwendung kommt auf die Bundesländer viel Arbeit zu. Die Abwicklung des Soforthilfe-Programms – von der Bewilligung, Überprüfung bis hin zur möglichen Rückforderung – „liegt in der Verantwortung der Länder, insbesondere auch die stichprobenartige und verdachtsabhängige Kontrolle der bestimmungsgemäßen Verwendung“. Dies geht aus einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagausgaben) berichten.

„Die Bundesregierung weckte mit der Ankündigung der Hilfen große Hoffnungen. Bei der unangenehmen Seite, nämlich der Frage von Rückzahlungen, wälzt die Bundesregierung die Verantwortung gänzlich auf die Länder ab“, kritisiert Claudia Müller, Mittelstandsbeauftragte der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Zehntausende Kleinunternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler hatten in den vergangenen Monaten Corona-Soforthilfen erhalten. Doch viele haben offenbar das Kleingedruckte nicht gelesen. Denn mit den Zuschüssen dürfen weder Umsatzausfälle noch private Lebensführungskosten bezahlt werden. Sie waren nur als Zuschuss für laufende betriebliche Aufwendungen vorgesehen, wie Gewerbemieten oder Betriebskredite. Nun droht vielen eine Forderung auf Rückzahlung. Die Grünen-Politikerin bemängelt zudem die Einschränkung der Corona-Soforthilfen auf bestimmte Ausgaben. Die Bundesregierung sollte vor allem Gelder für den Lebensunterhalt, den einige Länder ausgezahlt haben, nicht zurückfordern, fordert Müller: „Sie sollte auch konsequent weitergehen und allen Bundesländern eine rückwirkende Unterstützung der Lebenshaltungskosten von Soloselbstständigen finanzieren.“ Nach der aktuellen Regelung müssen zu viel erhaltene Soforthilfen wieder an den Staat zurückbezahlt werden. Der Bund unterstützt kleine Unternehmen und Soloselbstständige mit insgesamt 50 Milliarden Euro Soforthilfen, die nicht zurückbezahlt werden müssen. Sie erhalten auf Antrag einmalig für drei Monate Zuschüsse zu Betriebskosten. Selbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten bekommen bis zu 9.000 Euro ausgezahlt, solche mit bis zu zehn Beschäftigten sogar bis zu 15.000 Euro.

Foto: Abstandshinweis vor einem Laden, über dts Nachrichtenagentur

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