Grüne wollen Arbeitslosenversicherung reformieren

Die Grünen wollen die Arbeitslosenversicherung grundlegend reformieren. Das geht aus einem Antrag der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, der am Freitag in den Bundestag eingebracht werden soll und über den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagsausgaben) berichten. Die Grünen wollten mit dem Antrag einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung einführen, der sowohl für Erwerbstätige als auch für Arbeitssuchende gilt.

Wer abhängig beschäftigt sei, solle das Recht erhalten, sich von seinem Arbeitgeber freistellen lassen zu können – mit einem Rückkehrrecht, heißt es in dem Antrag der Grünen-Bundestagsfraktion. Für Arbeitssuchende solle der Vorrang der Vermittlung für Arbeitssuchende abgeschafft werden. Somit müssten Arbeitssuchende nicht mehr ihre Weiterbildungen unterbrechen, wenn sie ein Arbeitsplatzangebot erhalten. Sowohl Erwerbstätige als auch Arbeitslose sollten zudem ein Weiterbildungsgeld erhalten, das 200 Euro über dem individuellen Anspruch auf Arbeitslosengeld liegt, heißt es in dem Antrag weiter. Parallel zu den Arbeitsagenturen sollen Bildungsagenturen aufgebaut werden, die als zentrale Anlaufstelle über Weiterbildungsmaßnahmen informieren. Finanziert werden sollten die Forderungen aus paritätischen Beiträgen und Steuerzuschüssen. Die Kosten würden im Antrag nicht benannt, berichten die Zeitungen. Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Wolfgang Strengmann-Kuhn, könnte sich aber eine Größenordnung von fünf Milliarden Euro vorstellen. „Denkbar wäre, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 0,2 Prozent des Beitragssatzes für die Sozialversicherung leisten. Da käme man auf vier Milliarden, mit einem Steuerzuschuss könnte man auf fünf Milliarden erhöhen. Fünf Milliarden wäre schon ein großer Schritt, mit der man zunächst planen und bei Bedarf nachsteuern könnte“, sagte Strengmann-Kuhn den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Auch beim Arbeitslosengeld fordern die Grünen Veränderungen: So solle etwa Beschäftigten, die nicht das volle Jahr über in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden haben, der Zugang zum Arbeitslosengeld I erleichtert werden, heißt es in dem Antrag weiter. Dafür solle die Anwartschaftszeit auf vier Monate abgesenkt werden. Bisher müssen Antragssteller in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate in einem sozialversicherungspflichten Arbeitsverhältnis gestanden haben. Mit der Senkung der Anwartschaftszeit solle erreicht werden, dass diejenigen, die auf unter 24 Monate Beitragszeit kommen, für zwei Monate geleistete Beitragszahlungen Anspruch auf je einen Monat Arbeitslosengeld I erhalten sollen. Wer nach einem Job suche, der weniger Wochenstunden als der bisherige hat, solle zudem nicht mehr von Kürzungen des Arbeitslosengeldes betroffen sein, heißt es in dem Antrag der Grünen-Bundestagsfraktion, über den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten. Auch sprachlich forderten die Grünen eine Umgestaltung – und nennen ihr Programm eine „Arbeitsversicherung“ statt eine „Arbeitslosenversicherung“.

Foto: Grünen-Parteitag, über dts Nachrichtenagentur

 

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