Günstlingswirtschaft – Fehlbesetzungen mit Folgen …

Die Definition der Günstlingswirtschaft ist ganz einfach. Im Grunde geht es darum, dass eine Person von einer anderen Person begünstigt wird, weil man sich einander mag. Wo normalerweise Qualifikationen, Fachkenntnisse oder andere Voraussetzungen Bedingung für den Erhalt einer Arbeitsstelle, eines öffentlichen Amtes oder Ähnlichem wären, spielt bei der Günstlingswirtschaft in der Regel allein die Sympathie oder eine andere Zuwendung eine Rolle.

Streng genommen ist die Günstlingswirtschaft eine Form der Korruption und sollte weder in Regierungen, Kommunen oder Unternehmen, noch in Vereinen oder auch geistlichen Gemeinschaften vorkommen.

Mögliche Folgen einer Günstlingswirtschaft – Falschbesetzung von wichtigen Posten

Die Gefahr, dass verantwortungsvolle Stellen, Positionen und Ämter an nicht qualifizierte Personen vergeben werden, nur weil deren „Nase“ schöner ist als eine andere, birgt eine große Gefahr.

Fehlende qualitative Kompetenz des Günstlings und die bestehende Beziehung zum „Begünstiger“ können viele ernsthafte Probleme in einer Gemeinschaft aufwerfen. Es gilt deshalb Günstlingswirtschaft, sobald sie erkennbar, zu Gunsten aller zu vermeiden oder aufzuheben.

Ist Günstlingswirtschaft eine Straftat vor dem Gesetz?

Aus ethischer und moralischer Sicht ist Günstlingswirtschaft auf jeden Fall zu verurteilen. Eine grundlegende Rechtslage hierfür gibt es allerdings nicht. Günstlings- oder auch Vetternwirtschaft ist generell nicht verboten, kann aber strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen, wenn die dadurch entstehenden Ausmaße mit der Gesetzgebung kollidieren.

Unternehmensintern können Verstöße gegen einen solchen Verhaltenscodex, sofern dieser besteht und verbrieft ist, neben Unzufriedenheit in der Belegschaft und Unruhen durchaus Kündigungen oder Schadensersatzansprüche mit sich bringen.

Synonyme zur Günstlingswirtschaft – aber es gibt kleine und feine Unterschiede

Vielleicht ist Ihnen der Begriff der Günstlingswirtschaft nicht sofort geläufig gewesen, kennen aber dafür die Ausdrücke „Kölscher Klüngel“, „Vetternwirtschaft“ oder die lateinische Bezeichnung „Nepotismus“.

Im Prinzip beschreiben alles Begrifflichkeiten ein und dieselbe Konstellation. Aber es gibt dennoch streng genommen einige Abweichungen.

Lassen Sie uns im Folgenden einen Blick auf diese Unterschiede werfen.

Die Vetternwirtschaft

Im Gegensatz zur Günstlingswirtschaft ist hier der entscheidende Unterschied, dass auch Bekannte und Verwandte in den Genuss einer Begünstigung kommen können. Oftmals findet man dieser Vetternwirtschaft bei der Vergabe von Aufträgen, Arbeitsstellen oder Beförderungen.

Ein typisches Beispiel für eine Vetternwirtschaft wäre die Vergabe eines Auftrages an einen Unternehmer, der entfernt zur Verwandtschaft gezählt werden kann, dessen Leistungen aber bekanntermaßen zu wünschen übriglassen kann. Oder die Vergabe einer Arbeitsstelle an jemanden, der zwar nicht qualifiziert, aber verwandt mit dem „angeheirateten Schwager“ der Familie ist.

Eine genaue Abgrenzung zwischen Korruption und Vetternwirtschaft ist schwer auszumachen, weil sie eher fließend ist.

Sicherlich ist menschliches Einfühlungsvermögen und Hilfsbereitschaft eine gute Eigenschaft. Und wenn wir beim Beispiel der unberechtigten Auftragsvergabe bleiben, ist es eine gut gemeinte Hilfestellung, wenn das Unternehmen damit „gerettet“ werden kann.

Trotz Allem kann das Fehlen von Unparteilichkeit in solchen Fällen den Gerechtigkeitssinn anderer wecken und große Wellen schlagen

Der Klüngel

Diesem Ausdruck haftet ein besonders „abwertender“ Geschmack an. Es handelt sich hier um eine Gruppe von Menschen, die sich immer wieder gegenseitig bevorteilen und unterstützen, was zu Lasten anderer geht.

Der Name „Klüngel“ bezeichnete im Ursprung eine „Ansammlung von Menschen, die immer im Haufen anzutreffen sind. Im Laufe der Geschichte wurde der Begriff dann auf den Sachverhalt der Begünstigung gemünzt.

Weiter Begriffe in diesem Zusammenhang sind die „Klüngelwirtschaft“ und der bereits erwähnte „Kölsche Klüngel.

Der Nepotismus

Bei diesem Begriff geht es im Hauptmerkmal um die Begünstigung bei der Vergabe von Ämtern nach Verwandtschaftsgrad. Hier werden Eignung und Qualifikation komplett außer Acht gelassen und nur die familiären Bande werden berücksichtigt.

Nepotismus wurde bereits im 15ten und 16ten Jahrhundert durch die Kirche betrieben, als die Päpste ihre Würdenträger aus den eigenen Reihen ihrer Familien benannten. So wurden kurzerhand Neffen oder gar eigene Söhne (!) ohne jegliche Voraussetzungen für diese Posten in kirchliche Würden gehoben.

„Blut ist bekanntlich dicker als Wasser“ und der Familiensinn ist ein hohes Gut. Aber auch heutzutage sollte dieser extrem schmale Grat bei einer Begünstigung nicht überschritten werden.

Die Cliquenwirtschaft

Bei der Cliquenwirtschaft hat eine Gruppierung von Menschen die Absicht Autorität walten zu lassen. Diese Begünstigungsart tritt besonders im staatlichen Zusammenhang, aber auch in Unternehmen auf. Prinzipiell kann die Cliquenwirtschaft dem „Klüngel“ und deren Verhalten untereinander gleichgesetzt werden.

Wie erkennt man Günstlingswirtschaft und was kann man dagegen tun?

Günstlingswirtschaft, Klüngel oder Vetternwirtschaft weist viele Anzeichen auf, wenn sie zum Beispiel am Arbeitsplatz herrscht.

Wenn sich der Vorgesetzte viel Zeit für einen bestimmte Person oder auch Gruppe in seinem Unternehmen nimmt, die Gespräche sich nicht ausschließlich um betriebliche Belange drehen und auch ins private gehen oder sich auch außerhalb der regulären Arbeitszeit mit ihnen trifft, dann kann dies durchaus auf eine Günstlingswirtschaft hindeuten.

Auch das übermäßige Fördern und zuteilwerden lassen von Hilfen und das Pushen der Karriere eines Günstlings zeigen in diese Richtung.

Wenn Fehler mancher Arbeitnehmer immer wieder durchgehen, vom Vorgesetzten gedeckt werden oder eine unverhältnismäßige Verteilung von Arbeiten auffällt, könnte dies ebenfalls ein Hinweis auf eine Bevorteilung sein.

Wenn man nun solche Anzeichen und „Besonderheiten“ an seinem Arbeitsplatz festgestellt hat, stellt sich natürlich die Frage, was man dagegen tun kann.

Als erstes sollte man die ganze Situation versuchen objektiv einzuschätzen, soweit dies möglich ist. Emotionen, wie Enttäuschung oder Eifersucht, sollten hier außenvor gelassen werden. Oftmals kann es sehr schwer sein, rein rational an eine solche Sachlage heranzugehen.

Sollte trotz allem Abstand zur Situation und einer neutralen Abschätzung der Verdacht einer Günstlingswirtschaft verbleiben, können weitere Schritte in Angriff genommen werden.

Die Unterstützung eines Mediators:

Ein Gespräch mit einer komplett unabhängigen Person, die nicht in die Geschehnisse involviert ist, kann eine Möglichkeit sein. Diese Person sieht die Dinge aus einer komplett anderen Perspektive und kann eventuelle Schlüsse ziehen, die noch nicht selbst in Betracht gezogen wurden. Dieser Schritt kann auf jeden Fall zu mehr Klarheit über die entstandene Situation verhelfen.

Wenn nach allen Schilderungen allerdings auch der Mediator zu dem Schluss kommt, dass es sich durchaus um eine Günstlingswirtschaft handeln könnte, liegt es bei jedem selbst, ob und wie dagegen vorgegangen werden sollte.

Der Betriebsrat:

Ein Vorsprechen bei dem amtierenden Betriebsrat wäre eine Möglichkeit die Vermutung rational, klar und aber auch belegbar und respektvoll vorzubringen.

Der Betriebsrat wird sich dann mit der Sachlage befassen und auch die Beteiligten Personen entsprechend ansprechen. Viele Unternehmen haben für sich Verhaltenscodexe festgelegt, die bindend sind und bei Verstößen geahndet werden.

Der Ethikbeauftragte:

In manchen Unternehmen ist auch ein Ethikbeauftragter installiert, der sich unter anderem für die herrschende Moral und Einhaltung ethischer Grundsätze verantwortlich zeigt. Dieser kann ebenfalls ein Ansprechpartner im Falle einer möglichen Günstlingswirtschaft sein.

Die direkte Ansprache der beteiligten Personen:

Natürlich ist diese Vorgehensweise möglich. Man sollte sich allerdings der Tatsache bewusst sein, dass man „allein auf weiter Flur“ versucht seinen Standpunkt klarzumachen. Ebenfalls muss davon ausgegangen werden, dass die betroffenen Personen sich nicht mit einem „mea culpa“ entschuldigen und die Günstlingswirtschaft eingestellt wird. Hier kann sich durchaus ein „Katz- und Mausspiel“ entwickeln, bei dem der Ankläger auf der Strecke bleibt.

Wie jeder Einzelne damit umgeht, liegt immer im Ermessen des Ausmaßes oder der eigenen Betroffenheit durch die entstehende Benachteiligung.

Im Laufe seines Lebens wird man immer wieder auf Vetternwirtschaft, Klüngel und Günstlingswirtschaft treffen werden. So verpönt sie auch ist, sie wird sich wohl nie ausmerzen lassen.