„Sie schrie um ihr Leben“ – Plädoyers im Gieseler Fall nicht weit auseinander


Staatsanwaltschaft, Nebenklagevertreter und Verteidigung sind sich bei der Strafzumessung für den 27-Jährigen, der seine 21-jährige Freundin in der gemeinsamen Gieseler Wohnung Ende März dieses Jahres mit 14 Stichen eines Schraubenziehers getötet hat, offenbar weitgehend einig. Neun Jahre fordern Oberstaatsanwältin Dr. Christine Seban und die Anwältin der Mutter des Opfers, Julia Heieis, für Totschlag im Zustand verminderter Schuldfähigkeit. Rechtsanwalt Rudolf Karras, der den Vater der jungen Frau vertritt, möchte den möglichen Strafrahmen ebenfalls \“am oberen Rand\“ bemessen sehen, während Verteidiger Christian Celsen sieben Jahre für angemessen hält. Auch die Notwendigkeit der dauerhaften Unterbringung des Angeklagten in der geschlossenen Psychiatrie ist unstrittig.

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