DGB fordert Lockerung bei Hartz-IV-Sanktionen

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert eine Lockerung der Hartz-IV-Sanktionen. „Sanktionen dürfen nicht dazu führen, dass das Existenzminimum unterschritten wird“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Samstagausgaben). „Weil die Regelbedarfe schon auf Kante genäht sind, führen die Sanktionen häufig zu extremen materiellen Notlagen.“

Betroffene könnten sich dann ganz grundlegende Bedürfnisse bis hin zu Lebensmitteln, Medikamenten oder Miete, Strom und Heizung nicht mehr leisten. „Das wird insbesondere existenzgefährdend, wenn der Regelbedarf um 60 oder sogar 100 Prozent gekürzt wird“, so Buntenbach weiter. Ab dem kommenden Dienstag befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit der Sanktionspraxis bei Hartz IV. „Für junge Erwachsene gilt eine besonders scharfe Sanktionspraxis. Dabei zeigen Untersuchungen, dass die Jobcenter regional sehr unterschiedlich häufig Sanktionen verhängen und vier von zehn der Sanktionen sich bei der nachträglichen Überprüfung als rechtswidrig herausstellen“, so Buntenbach weiter. Es sei ausdrücklich zu begrüßen, „dass sich das Bundesverfassungsgericht jetzt mit den Sanktionen im Hartz-IV-System befasst“.

Foto: Bundesagentur für Arbeit, über dts Nachrichtenagentur

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