Haushaltswirtschaft – die Wirtschaft von Gemeinwesen

Der Begriff der „Haushaltswirtschaft“ kommt nicht aus dem Privatbereich, sondern ist vielmehr ein Oberbegriff für diverse kommunale Tätigkeiten. All diese Tätigkeiten haben mit dem Vollzug des Haushaltsplans zu tun. Neben der Erfüllung des Haushaltsplans gehören auch die Rechnungslegung, das Planungswesen sowie die Rechnungsprüfung in den Bereich der Haushaltswirtschaft. Rechnungswesen, Rechnungsprüfungswesen und das Kassenwesen sind somit Unterbereiche im gesamten Haushaltsplan. Viel haben wir durch die Medien schon über Haushaltspläne, Planungswesen und Rechnungslegung der Kommune hören können. Wie es aber so ganz genau funktioniert, dies gilt es noch herauszufinden.

Wenn Kommunen haushalten müssen

Auch wenn man als Bürger manchmal das Gefühl hat, dass man viel zu viele Abgaben an den Staat zahlen muss, ist es dennoch ein ungeschriebenes Geheimnis, dass die Kommune sorgfältig haushalten müssen, um mit den Geldern, die sie einnehmen, auszukommen.

Sicherlich gibt es viele Posten, die eher als Durchgangsposten zu bezeichnen sind. So gehört das Ausstellen der Personal- und Reisepässe zwar traditionell in den Bereich der Ortsämter. Aber die Gebühr, die hierfür erhoben wird, kann nur knapp die Materialkosten sowie die Gehälter der beteiligten Angestellten des Amtes decken. Um diese fixen Kosten zu decken, ist es für die Behörde also notwendig, für jede Tätigkeit eine Gebühr zu verlangen. Die Gebühren sind nach Tätigkeitsaufwand gestaffelt.

Natürlich fallen auch noch andere Kosten an, die ebenfalls gedeckt sein müssen: Büromaterial, Heizkosten, Strom und so weiter. Wir alle kennen diese Kosten ja auch aus dem privaten Sektor.

Kommunaler Haushalt = einfach?

Wir alle sind mit dem regulär privaten und vielleicht auch mit dem industriellen Haushalt bestens vertraut. Wer sich allerdings bisher gedacht hat, dass der private Haushaltsplan und seine Einhaltung etwas Schwieriges darstellen, der hat sich getäuscht.

Der kommunale Haushalt, der Haushalt der einzelnen Bundesländer sowie auch der Haushalt des Bundes, sie alle sind davon geprägt, dass sie dem Bedarfsdeckungsprinzip folgen. Es ist nicht die Priorität, Gewinne zu erzielen, wie es in der Privatwirtschaft der Fall ist. Sicherlich muss ein Überhang erwirtschaftet werden, um neuerliche Anschaffungen tätigen zu können. Auch müssen Rückstellungen für zukünftige Projekte in der Bilanz auftauchen. Doch letztlich ist die Gewinnmaximierung kein Bestandteil einer Kommune.

Wie finanziert sich der Kommunale Haushalt?

Sicherlich wird es im Vorschriftenkatalog der Gemeinden und Kommunen, wie auch des Landes und des Bundes anders bezeichnet. Letztlich aber sind alle Einnahmen, die die kommunale Haushaltswirtschaft zu verzeichnen hat, Zwangseinnahmen, die vom Staat als Dienstleister erhoben werden. Ein Anpassen an eine eventuelle Marktlage ist nicht möglich. Der Haushaltsplan, wie er für das laufende Jahr erstellt wurde, ist einzuhalten.

Um den Überblick über die Ausgaben und Einnahmen zu behalten, ist eine reguläre, einfache Buchführung nicht denkbar. Stattdessen wurde die so genannte Kameralistik eingeführt. Sie ist auch unter dem Namen „kommunale Doppik“ bekannt.

Wie sollte eine optimale Haushaltswirtschaft strukturiert sein?

Grundsätzlich besteht der öffentliche Haushalt aus den folgenden Bereichen:

  • Der Einnahmewirtschaft
  • Der Haushaltswirtschaft
  • Des Prüfungswesens
  • Der wirtschaftlichen Betätigung

Wie man es erwarten kann, sind auch diese Bereiche ins sich unterteilt:

Die Einnahmewirtschaft. Sie besteht aus einem öffentlich-rechtlichem und einem privatrechtlichen Zweig. Der öffentlich-rechtliche Zweig basiert auf Gesetzen und Verordnungen. Diese Basis ermächtigt die Kommune Abgaben, Bußgelder, Verwarngelder sowie sonstige Einnahmen, die mit den kommunalen Tätigkeiten in Verbindung gebracht werden können, zu erheben. Der privatrechtlichen Seite unterstehen alle Einnahmequellen, die wir im privatrechtlichen Bereich finden können – Pachten, Mieten, Kredite, Verkaufserlöse sowie Einnahmen, die sich aus wirtschaftlichen Betätigungen ergeben.

Die Haushaltswirtschaft: Innerhalb der Haushaltswirtschaft wird viel geplant. Von der Aufgaben- und Programmplanung, über die Aufstellung von Investitions- und Finanzplanung, über die Ausführung und Steuerung des Haushaltsplanes bis hin zum wichtigen Bereich der Rechnungslegung finden wir hier alle Aufgaben, die jeden Cent des Haushalts belegen können und müssen.

Überall gleich und doch anders

Grundsätzlich unterliegen alle Kommunen dem Ablauf, der bei der Haushaltsplanung und Durchführung einzuhalten ist. Und doch kann man bemerken, dass all diese Vorschriften zwar angewandt, aber auf jedem Amt irgendwie ein wenig anders durchgeführt werden. Manchmal liegt es an der Größe des Amtes. Jede weniger Gemeinden in ihm zusammengeschlossen sind, desto eher kann der kleine Dienstweg eingehalten werden, um eine Amtstätigkeit korrekt und gemäß der Vorschriften durchzuführen. Wer sich in einem solchem Amtsbereich befindet, kann von diesen Vorteilen profitieren. Hier kann man sicher sein, dass auch bei Problemen stets zu Gunsten des Bürgers entschieden wird. Auf diese Weise können auch schwierige Situationen leicht gelöst werden, ohne dabei das Gesicht oder gar Hab und Gut zu verlieren.

Je größer der Amtsbezirk allerdings ist, desto schwieriger wird es mit der so genannten Bürgernähe. Wir sehen den Unterschied bereits zwischen einem dörflichen Amt, dem einer Kleinstadt oder einer Großstadt. Es braucht nicht viel Phantasie, um vorstellen zu können, wie auf Land- oder Bundesebene agiert wird. Sicherlich mag man auf dieser Ebene ebenfalls viele Menschen kennen, die sogar auf den richtigen Positionen sitzen. Aber das bedeutet nicht zwangsläufig, dass man mehr bewegen kann. Eher das Gegenteil ist der Fall, wenn das so genannte Vitamin B, also gute Beziehungen, im Spiel sind. Man darf nicht vergessen, dass wortwörtlich jeder auf diese guten Beziehungen zurückgreifen möchte.

Wie setzt sich der Haushalt zusammen bzw. wie wird er für das Folgejahr geplant?

Ausgaben, die im kommenden Haushalt zu berücksichtigen sind, müssen zunächst mittels so genannter Eingebung beantragt werden. Dies ist ein formloser Antrag, der zunächst eingereicht und bei der nächsten Haushaltsabstimmung vorgetragen wird. Hernach bedarf es bei großen / größeren Ausgaben eine Abstimmung, bevor diese Position endgültig in den Haushaltsplan eingehen kann.

Können Positionen innerhalb des laufenden Kalenderjahres nicht vollständig ausgeglichen / abgearbeitet werden, sind entsprechende Umbuchung innerhalb der beiden betroffenen Jahr vorzunehmen. Schließlich sind die Gelder vielleicht schon vorhanden, nur noch nicht ausgegeben worden.

Auf der anderen Seite müssen die Gemeinden vorrangig nach dem Grundsatz handeln. Dieser besagt, dass die Haushaltswirtschaft einer Gemeinde derart zu führen ist, dass sie zu jedem Zeitpunkt des Haushaltsjahres in der Lage sein muss, die Erfüllung sämtlicher gestellter Aufgaben, die sowohl den gesetzlichen, vertraglichen, aber auch freiwilligen Ansprüchen entsprechen. Neben der Sicherung des Haushaltsjahres ist das langfristige Ziel nicht aus den Augen zu verlieren.

Grundsätzlich sind die Ausgaben nach den Vorgaben des Minimalismus zu agieren. Aus diesem Grunde können größere Vorhaben nicht direkt vergeben werden. Es werden stets mindestens drei Angebote eingeholt, von denen das günstigste den Zuschlag erhalten muss. Alle Gelder, die von den Gemeinden in einem Haushaltsjahr eingenommen werden, müssen unter sehr strengen Auflagen auf die verschiedenen Bereiche, für die Durchführung unterschiedlichster Aufgaben eingeteilt werden, sodass eine bestmögliche Verteilung vorgenommen werden kann. Natürlich sind diesbezüglich Prioritäten zu beachten, sodass man von außen immer noch den Eindruck der willkürlichen Verteilung haben kann.

Die Arbeit für die Kommune

Es sind die Verwaltungsfachangestellten sowie die Verwaltungsfachreferenten, die sich um den Haushalt einer Kommune und dessen ordnungsgemäßer Durchführung kümmern. Viele Menschen haben sich in kaufmännischen Berufen ebenfalls mit dem unternehmerischen Haushalt und selbstverständlich jeder einzelne mit seinem individuellen Haushalt auseinanderzusetzen. Sicherlich ist auch hier eine große Sorgfalt notwendig. Jedoch gibt es einen großen Unterschied: Während im unternehmerischen Haushalt sowie im privaten Haushalt danach getrachtet wird, dass ein Gewinn entsteht (je größer, desto besser). Der kommunale Haushalt, im Gemeindeamt, in der Stadt-, der Landes- und natürlich auch der Bundesverwaltung, ist stets darauf ausgerichtet, mit einem vollständigen Ausgleich der Bilanz zu enden. Dabei ist auf den bestmöglichen, kostengünstigsten Weg zu suchen.  Sollten tatsächlich Überschüsse erwirtschaftet werden, sind sie für Spezialprojekte oder direkt für neue Projekte einzusetzen.

Eines ist sicher – auch wenn man manchmal das Gefühl hat, zu viele Abgaben tätigen zu müssen, kann man sich sicher sein, dass die Verwendung strikt nach dem Gesetz und den Verordnungen erfolgt. Die Kontrollmechanismen sind derart streng und engmaschig, dass kaum ein Cent durch das Raster schlüpfen kann.