Hessen will Insolvenzschutz für Firmen bis März verlängern

Im Anschluss müsste rasch ein entsprechender Gesetzesbeschluss im Bundestag gefasst werden, um eine Verlängerung der Frist zu bewirken. "Wir wissen, dass das Vertrauen in die Zahlungsfähigkeit von Unternehmen ein hohes Gut und für ein funktionierendes Wirtschafssystem unabdingbar ist", erklärten die Minister. "Deshalb plädieren wir für eine moderate Verlängerung der Ende Januar nach geltender Rechtslage auslaufenden Regelung um zunächst zwei Monate und erinnern daran, dass die Aussetzung nur für die Unternehmen gilt, die staatliche Hilfsgelder erwarten und durch diese einen Insolvenzantrag vermeiden könnten." Al-Wazir und Boddenberg begründeten ihren Vorstoß damit, dass verhindert werden solle, dass grundsätzlich gesunde Unternehmen durch die Coronakrise in die Insolvenz rutschen. "Aus diesem Grund fordern wir den Bund auf, unverzüglich zu handeln", betonten die Minister. Abhilfe könne nur eine Fortführung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht über den 31. Januar 2021 hinaus schaffen. "Es wäre ja absurd, wenn ein Unternehmen einen berechtigten Antrag auf Hilfsgelder gestellt hat, dieses Geld die Insolvenz verhindern würde, aber wegen der verzögerten Auszahlung trotzdem Insolvenz anmelden muss", warnten Al-Wazir und Boddenberg. "Dieser Schritt wäre nicht mehr rückgängig zu machen, weil die Hilfsgelder an ein Unternehmen in einem Insolvenzverfahren nicht mehr ausgezahlt werden dürften." (dts Nachrichtenagentur)
Foto: Amtsgericht, über dts Nachrichtenagentur