Prothesen, Hörgeräte und Herzschrittmacher sollen sicherer werden

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll künftig selbst schädliche Herzschrittmacher und andere Medizinprodukte zurückrufen oder ihre Anwendung verbieten können. Dies gehe aus einem Gesetzentwurf hervor, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschließen soll, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (Mittwochsausgabe) unter Berufung auf eigene Informationen. „Damit schützen wir Patienten. Und wir sorgen für Vertrauen. Patienten sollen sicher sein, dass Prothesen, Hörgeräte und Herzschrittmacher helfen und nicht schaden“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) der Zeitung.

Bisher konnte das BfArM nur Landesbehörden empfehlen, ein Produkt nicht länger vertreiben zu lassen. Diese mussten dem Vorschlag aber nicht folgen. Mit dem Gesetz setzt Spahn zwei EU-Verordnungen mit neuen Regeln für Medizinprodukte um. Im November 2018 hatten die „Süddeutsche Zeitung“, NDR und WDR im Rahmen der weltweiten Implant-Files-Recherche über die Folgen gefährlicher Insulinpumpen oder Brustimplantate berichtet.

Foto: Mann im Rollstuhl, über dts Nachrichtenagentur

 

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