Ist Adressen kaufen mit der DSGVO noch möglich?

Im Mai 2018 wird die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) EU-weit bindend. Für Datenhändler bedeutet das strengere Auflagen und personenspezifische Daten können im Prinzip nicht mehr gehandelt werden.

Mit der DSGVO entfällt das Listenprivileg, auf dessen Grundlage Adresshandel mit personenbezogenen Daten bisher möglich war. Zwar gibt es in der DSGVO den Erwägungsgrund 47, der die werbliche Verarbeitung personenbezogener Daten einräumt, aber wie dieser im Ernstfall ausgelegt wird, muss sich zukünftig vor Gericht zeigen. Bis dahin ist Vorsicht geboten, denn es drohen existenzbedrohende Strafen.

Da Address-Base schon immer auf Firmenadressen spezialisiert ist, verändert sich augenscheinlich für den Datenhändler nicht viel. Die oft als Zusatzinformation enthaltenen Ansprechpartner gelten allerdings als personenbezogene Daten und auch Handynummern von selbständigen Unternehmern, die sowohl geschäftlich als auch privat genutzt werden, oder personalisierte E-Mail Adressen könnten zum Problem werden. Solche Zusatzinformationen müssen gegebenenfalls heraus gefiltert werden.

„Laut DSGVO gibt es durch Artikel 9 Absatz 2 e) Ausnahmen für personenbezogene Daten, die veröffentlicht wurden. Da Address-Base ausschließlich mit veröffentlichtem Material arbeitet, sollte es keine Probleme geben. Wir orientieren uns an Branchenriesen und staatsnahen Unternehmen wie der Deutschen Post, die nach wie vor mit Ansprechpartnern werben. Auf jeden Fall verfolgen wir die Entwicklungen diesbezüglich gespannt“, so Robert Hoppe, Geschäftsführer von Address-Base.

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