Lauterbach hält Signalwirkung von Gütersloh-Urteil für begrenzt

Der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach rechnet auch nach der Gerichtsentscheidung zu den Corona-Maßnahmen im Landkreis Gütersloh mit ähnlichen lokalen Lockdowns. „Die Regel ist nicht vom Tisch. Die Regel ist ja nicht ganz grundsätzlich hier infrage gestellt worden“, sagte Lauterbach im RTL/n-tv-„Frühstart“ mit Blick auf den von Bund und Ländern vereinbarten Mechanismus, Lockdowns einzuführen, wenn es binnen sieben Tagen in einem Landkreis mehr als 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner gibt.

„Ich glaube, dass man diese Gerichtsentscheidung, diese eine Entscheidung, die es hier gegeben hat, nicht überbewerten darf.“ Er verstehe das Urteil so, dass die ursprüngliche Reaktion auf den Virusausbruch richtig gewesen sei, sich aber mittlerweile wegen der teils niedrigeren Infektionszahlen nicht mehr im ganzen Landkreis aufrechterhalten lasse. Zur Frage, ob die Politik als Reaktion auf das Urteil Lockdowns künftig für kürzere Intervalle beschließen sollte, sagte Lauterbach: „Noch häufiger anzupassen und noch kleinteiliger die Landkreise abzuriegeln, das würde uns vom epidemischen Geschehen her zurückwerfen.“ Zunächst landkreisweite Maßnahmen zu treffen, sei richtig, sie jetzt aber ein paar Tage früher zu beenden, auch verkraftbar.

Foto: Karl Lauterbach, über dts Nachrichtenagentur

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert