Mietenspiegel: Wohnen wird in Hamburg teurer

Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Die Entwicklung des Mietenspiegels zeigt, dass der Hamburger Wohnungsmarkt weiterhin dynamisch ist. Wir stehen daher vor der Herausforderung, auch zukünftig für mehr bezahlbaren Wohnraum in Hamburg zu sorgen. Deshalb war es richtig, dass wir die Mietpreisbremse in Hamburg zum 1. Juli 2015 eingeführt haben. Genauso wichtig bleibt es, dass wir den Wohnungsneubau auf hohem Niveau fortsetzen und auch weiterhin mindestens 6.000 neue Wohnungen pro Jahr fertigstellen.“

Der Mietenanstieg im Zeitraum zwischen dem Mietenspiegel 2013 und 2015 liegt etwas über dem Niveau des Mietenanstiegs zwischen dem Mietenspiegel 2011 und 2013 (damals 5,7 %). Die aktuelle Mietenentwicklung liegt über der allgemeinen Preisentwicklung – hier betrug der Zuwachs im Vergleichszeitraum rund 1,5 %. Demgegenüber haben sich die Mieten nicht in allen Tabellenfeldern erhöht. In Teilsegmenten sind die Mieten gegenüber 2013 auch gesunken. Insgesamt liegen rund 51 % aller Mieten immer noch unterhalb einer Schwelle von 7 Euro pro Quadratmeter.

Im Städtevergleich mit anderen Metropolen nimmt Hamburg – wie schon 2013 – eine Position im Mittelfeld ein. Vergleichswerte mit anderen Metropolen gemäß Mietenspiegel: München: 10,73 €/m² (2015); Berlin 5,84 €/m² (2015), Stuttgart: 8,44 €/m² (2014), Frankfurt: 8,66 €/m² (2014).

Relevant für den Mietenspiegel 2015 sind ca. 530.000 Wohnungen. Erhoben wurden nur die Mieten, die innerhalb der letzten vier Jahre erhöht oder neu vereinbart worden sind. 44 % der erhobenen Mieten waren Neuvertragsmieten. Diese relativ hohe Neuvertragsquote zeigt, dass der Wohnungsmarkt in Bewegung und Hamburg weiterhin attraktiv bei Zuwanderern aus dem In- und Ausland ist.

Der Hamburger Mietenspiegel erscheint seit 1976 alle zwei Jahre. Er gibt einen Überblick über die ortsübliche Vergleichsmiete für frei finanzierte Wohnungen jeweils vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit. Der Mietenspiegel hat seine Grundlage im Bürgerlichen Gesetzbuch. Auch für die Mietenspiegelerhebung 2015 wurden nach den gesetzlichen Vorgaben nur Mieten berücksichtigt, die in den letzten vier Jahren neu vereinbart oder angepasst wurden und keiner Preisbindung unterliegen. Die Erstellung des Mietenspiegels erfolgt unter der Federführung der Behörde für Stadtentwicklung Wohnen und wird von einem Arbeitskreis begleitet, dem unter anderem Vertreter der Mieter- und Vermieterorganisationen sowie der Gerichte angehören.

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