Spahn bringt Gesetz zur Stärkung von Vor-Ort-Apotheken ins Kabinett

Trotz europarechtlicher Bedenken der EU-Kommission und des Bundesjustizministeriums bringt Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Mittwoch sein Gesetz zur Stärkung der deutschen Apotheken ins Kabinett. „Die Apotheke vor Ort ist für viele Menschen ein Stück Heimat“, sagte Spahn dem „Handelsblatt“. Künftig gelte für gesetzlich Versicherte immer der gleiche Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel – egal ob von der Versandapotheke oder der Apotheke um die Ecke.

„Damit schaffen wir fairen Wettbewerb und sichern so die Arzneimittelversorgung in Stadt und Land.“ Für verschreibungspflichtige Medikamente gilt in Deutschland eigentlich eine Preisbindung. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Onlineapotheken aus dem EU-Ausland aber 2016 erlaubt, deutschen Kunden Rabatte einzuräumen. Um das umstrittene Urteil auszuhebeln, will Spahn im Sozialgesetzbuch ein Rabattverbot verankern. Allerdings sind die Zweifel groß, dass die Regelung Bestand haben wird. Gegen Deutschland läuft wegen der Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln schon seit Jahren ein Vertragsverletzungsverfahren. „Wir haben unsere europarechtlichen Bedenken nicht fallen gelassen“, hieß es laut „Handelsblatt“ aus dem Justizministerium. Wenn der Gesundheitsminister das Gesetz unbedingt im Kabinett bringen wolle, liege das in seiner Verantwortung. „Spahn geht das volle Risiko“, sagte der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach der Zeitung. Der Minister musste seinen Kritikern im Justiz- und Finanzministerium dem Vernehmen nach zusagen, das Apothekengesetz nach dem Kabinettsbeschluss zunächst der EU-Kommission zur Stellungnahme vorzulegen. Das Gesetz sieht neben dem Rabattverbot auch zusätzliche Honorare für Vor-Ort-Apotheken in Höhe von 215 Millionen Euro pro Jahr vor. Spahn will Apothekern auch die Möglichkeit geben, im Rahmen von regionalen Modellvorhaben Erwachsene gegen Grippe zu impfen.

Foto: Apotheke, über dts Nachrichtenagentur

 

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