Sale and lease back: Für wen lohnt sich diese Sonderform des Leasings?

Für den dauerhaften Erfolg und die jederzeitige Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens sind Investitionen von Zeit zu Zeit unersetzlich. Eine innovative IT-Ausstattung, neue Maschinen oder die Erweiterung des Fuhrparks tragen zu einer effizienten Arbeitsweise des Betriebes bei. Kleine und mittlere Unternehmen, aber auch große Mittelständler verfügen meist nicht über das notwendige Kapital für geldintensive Anschaffungen. Eine gute Alternative kann eine Sonderform des klassischen Finanzierungsleasings sein: Sale and lease back.

Wofür steht die Bezeichnung Sale and lease back?

Sale and lease back ist eines der Angebote der Deutschen Leasing im Bereich des Finanzierungsleasings. Zur Veranschaulichung ziehen wir das klassische Leasing heran: Der Leasinggeber bestellt das gewünschte Wirtschaftsgut direkt beim Lieferanten. Danach kommt es zur Auslieferung an den Leasingnehmer, der die Nutzungsrechte am Objekt erhält. Je nach vertraglicher Vereinbarung leistet er eine kontinuierliche, planbare Monatsrate. Beim Sale and lease back ist das Unternehmen selbst für den Einkauf des anvisierten Investitionsguts zuständig. Der Betrieb verkauft dieses an die Leasinggesellschaft und least es dort. Gegen ein monatliches Entgelt erhält er die Möglichkeit, es somit weiterhin zu nutzen. Das Sale and lease back Verfahren kann sowohl für neue als auch gebrauchte Investitionsobjekte oder Immobilien zum Einsatz kommen. Das Besondere daran ist, dass das Unternehmen zugleich Leasingnehmer und Lieferant für den Leasinggeber ist.

Parallelen beim klassischen Finanzierungsleasing und Sale and lease back

  • Sowohl das Finanzierungsleasing als auch Sale and lease back beanspruchen viele Unternehmen für Investitionen in Ausstattungs- oder Betriebserweiterungen.
  • Die Betriebe wählen das jeweilige Objekt individuell aus.
  • Bei beiden Varianten wird ein entsprechender Vertrag geschlossen. Sämtliche Rahmenbedingungen, darunter Nutzungsentgelt und Leasing-Laufzeit, werden explizit abgesprochen und schriftlich festgehalten.
  • Die Vereinbarung, ob das geleaste Objekt am Ende der Leasing-Laufzeit zurückgegeben oder vom Unternehmen erworben wird, ist ebenfalls bei beiden Varianten Vertragsinhalt. Möglich ist zudem, dass verschiedene Serviceleistungen wie Versicherungen oder Wartungen integriert werden. Im Unterschied zum klassischen Finanzierungsleasing besteht das Sale and lease back Verfahren aus rechtlicher Sicht prinzipiell aus zwei voneinander getrennten Verträgen: dem Verkaufsvertrag über das Objekt (sale) und dem Leasingvertrag über die Nutzungsrechte (lease back).
  • In beiden Fällen erhält der Leasinggeber gegen Zahlung der monatlichen Raten während der vereinbarten Laufzeit die Nutzungsrechte am Wirtschaftsgut.

Bilanzierung beim Sale and lease back Verfahren

Während sich beispielsweise ein Minikredit zum Überbrücken kurzzeitiger finanzieller Engpässe eignet, ist Sale and lease back in der Regel auf einen längerfristigen Zeitraum ausgelegt. Ein Vorteil gegenüber der Darlehensaufnahme findet sich beim Leasing in der Bilanzierung. Ist das Objekt an den Leasinggeber verkauft, wird es in dessen Bilanz und nicht in der des Leasingnehmers aktiviert. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass – je nach Ausgestaltung des Vertrags – der Leasinggeber zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer des betreffenden Wirtschaftsguts wird. Voraussetzung hierfür ist dessen Einhaltung der hierfür beschriebenen Eckwerte in den Leasingerlassen. Somit besteht Bilanzneutralität für den Leasingnehmer.

Unternehmen erhalten beim Sale and lease back darüber hinaus die Möglichkeit, sowohl die Leasingraten als auch -sonderzahlungen in voller Höhe als Betriebsausgaben abzusetzen. Dies gilt für Unternehmer, die nach dem deutschen HGB (Handelsgesetzbuch) bilanzieren. Wer dem IFRS (International Financial Reporting Standard) unterliegt, muss bestimmte Sonderregelungen beachten.

Leasingnehmer können Raten und Sonderzahlungen beim Finanzamt geltend machen.

Für wen ist diese Finanzierungsalternative besonders interessant?

Bei zwei Unternehmensvorhaben ist Sale and lease back die ideale Alternative und bietet einige Vorteile:

Unternehmer, die kurzfristig stille Reserven heben und Liquidität gewinnen möchten, sind bestens mit dieser Finanzierungsform beraten. Sie brauchen nur das Investitionsgut an den Leasinggeber zu veräußern und es im Anschluss bei diesem zu leasen, sodass es ihnen weiterhin zur Nutzung zur Verfügung steht. Diese Vorgehensweise beinhaltet für Unternehmen eine Verbesserung der Bilanzstruktur und -kennzahlen und somit der Eigenkapitalquote.

Beispiel: Ein Betrieb nutzt für den Schuldenabbau das freigesetzte Kapital. Rechnerisch wird auf diesem Weg die Eigenkapitalquote erhöht, während sich weiterhin die Bilanzsumme verringert. Das Unternehmen nutzt wie zuvor weiterhin das Leasingobjekt, die Aktivierung in der Bilanz fällt jedoch weg, da die Zuordnung beim Leasinggeber stattfindet.

Die Finanzierung in Form von Sale and lease back ist außerdem wie geschaffen für Betriebe, die Sonderbestellungen oder komplexe Objekte nutzen möchten, für die jedoch mehrere Leasingverträge erforderlich sind. Dies können Sonderausstattungen für Nutzfahrzeuge sein, zum Beispiel spezielle Aufbauten. Es ist möglich, dass der Leasinggeber bei derartigen Fällen aus eigentumsrechtlichen Gründen nicht mehr in die Ursprungskundenbestellung gegenüber der Lieferfirma eintreten kann oder möchte. Zur Vereinfachung bietet sich hierfür Sale and lease back an.

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