Schweizer Finanzbehörden weisen Vorwurf des Steuerprangers zurück

Die Schweizer Finanzbehörden weisen den Vorwurf zurück, ausländische Steuersünder im Internet an den Pranger zu stellen. Die Veröffent­lichung sei gesetzlich als letztes Mittel vorgeschrieben, damit Betroffene ihr recht­liches Gehör wahrnehmen könnten, sagte Thierry Li-Marchetti von der Eidge­nössischen Steuerverwaltung dem Nachrichtenmagazin „Focus“. Bei Amtshilfe­ersuchen aus dem Ausland würden „Informationsinhaber“ wie Banken und Treu­händer um Kontaktaufnahme zu den Betroffenen gebeten.

„Wenn dies nicht möglich ist, dann fragen wir die ersuchende Behörde nach der Bewilligung, sie direkt im Ausland kontaktieren zu dürfen. Erst wenn dies abgelehnt oder un­möglich ist, werden die betroffenen Personen mittels Publikation im Bundesblatt informiert.“ Schweiz hat 2014 mit 2.791 Fällen doppelt so viele Amtshilfeersuchen aus dem Ausland erhalten wie in den beiden Vorjahren, berichtet das Magazin. (dts Nachrichtenagentur)

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