47 Prozent aller Beschäftigten arbeiten nach Tarifvertrag

Der Anteil der Beschäftigten in deutschen Unternehmen, die noch an einen Branchentarifvertrag gebunden sind, ist in den zehn Jahren zwischen 2008 und 2017 um sechs Prozentpunkte auf nur noch 47 Prozent aller Beschäftigten gesunken. Zugleich ging der Anteil der tarifgebundenen Betriebe an allen Unternehmen um sieben Prozentpunkte auf 25 Prozent zurück, berichtet die „Rheinische Post“ (Freitagsausgabe) unter Berufung auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion. Demnach nahm der Anteil der nicht-tarifgebundenen Unternehmen bei kleinen Betrieben besonders stark ab.

Nicht an einen Tarifvertrag gebunden sahen sich im vergangenen Jahr 87 Prozent aller Firmen mit bis zu neun Mitarbeitern in Ostdeutschland und 78 Prozent in Westdeutschland. Zehn Jahre zuvor waren es 69 Prozent der kleineren westdeutschen und 80 Prozent der kleineren ostdeutschen Betriebe. Die meisten Beschäftigten in Unternehmen ohne Tarifvertrag arbeiteten 2017 in den Wirtschaftszweigen Information und Kommunikation, im Handel, im Gastgewerbe sowie anderen Dienstleistungssektoren, heißt es in der Regierungsantwort. Weniger als ein Drittel oder 31 Prozent aller Unternehmen waren demnach im vergangenen Jahr noch tarifgebunden und verfügten gleichzeitig auch über einen Betriebsrat. Rund zwei Fünftel oder 41 Prozent waren umgekehrt 2017 weder tarifgebunden noch hatten sie einen Betriebsrat. Die Regierung stützt sich in ihrer Antwort auf Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit (BA), die dafür seit 1996 jährlich 15.500 repräsentativ ausgewählte Betriebe befragt. „Die Zahlen belegen, dass die Tarifflucht von Unternehmen wie dem Einzelhandelskonzern Real nur die Spitze des Eisberges darstellt“, sagte der gewerkschaftspolitische Sprecher der Linken, Pascal Meiser. Die Regierung dürfe der Tarifflucht nicht tatenlos zusehen. „Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ist in der Pflicht, endlich ein Maßnahmenkonzept zur Stärkung der Tarifbindung auf den Tisch zu legen“, sagte Meiser. Tarifverträge müssten auch gegen den Willen der Arbeitgeberverbände für allgemeinverbindlich erklärt werden können und vollumfänglich auch auf aus dem Ausland entsandte Beschäftigte erstreckt werden, forderte er.

Foto: Schreibtisch, über dts Nachrichtenagentur

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