Jedem dritten Vollzeitbeschäftigten droht Rente unter 1.300 Euro

Jedem dritten Beschäftigten in Deutschland droht derzeit nach 45 Berufsjahren in Vollzeit eine Bruttorente von unter 1.300 Euro im Monat. Das berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben) unter Berufung auf eine Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linken im Bundestag. Nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung bedeutet dies netto etwa 1.160 Euro an Altersbezügen.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, müssen Beschäftigte beim derzeitigen Rentenniveau mindestens 2.800 Euro im Monat vor Abzügen verdienen, um auf eine gesetzliche Rente von 1.300 brutto zu kommen. Wer im Alter auf 1.500 Euro Rente kommen will, muss nach derzeitigem Stand monatlich mindestens 3.200 Euro brutto in Vollzeit verdienen. Um 2.500 Euro brutto von der Rentenversicherung zu erhalten, ist aktuell ein Monatslohn von 5.350 Euro vor Steuern und Abgaben erforderlich.

Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch sagte den Funke-Zeitungen, es sei inakzeptabel, dass einem Drittel der Beschäftigten nach 45 Jahren Vollzeitarbeit nur eine schmale Rente drohe. Die Zahlen der Bundesregierung zeigten, „dass viele Arbeitnehmer nicht nur zu wenig verdienen, sondern auch zu wenig Rente für ihre Lebensleistung erhalten“. Es untergrabe das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung, „wenn nach einem kompletten Arbeitsleben nur wenige hundert Euro über Hartz-IV-Niveau bleiben“.

Bartsch forderte, das Rentenniveau müsse mindestens auf über 50 Prozent steigen. Es lag laut Rentenversicherungsbericht 2021 zuletzt bei 49,4 Prozent. Das Bundesarbeitsministerium verwies in seiner Antwort hingegen darauf, dass die Auswertung der Zahlen keine direkten Aussagen zur Verdiensthöhe im Lauf eines gesamten Arbeitslebens zulasse.

Hintergrund ist, dass es in Zukunft zu Lohnerhöhungen kommen kann, die für die aktuellen Erhebung aber nicht berücksichtigt werden konnten. Ferner betonte die Regierung, aus erworbenen Rentenansprüchen könnten „grundsätzlich keine Rückschlüsse auf den Lebensstandard im Alter gezogen werden“, da etwa weitere Alterseinkommen außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden müssten. (dts Nachrichtenagentur)

Foto: Senioren in einer Fußgängerzone, über dts Nachrichtenagentur

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