Jeder dritte Widerspruch gegen Hartz-IV-Bescheide erfolgreich

Berlin – Jeder dritte Widerspruch und fast jede zweite Klage gegen Hartz-IV-Bescheide der Jobcenter werden zugunsten der betroffenen Langzeitarbeitslosen entschieden. Das geht aus einer Antwort der amtierenden Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervor, die der „Frankfurter Rundschau“ (Donnerstagausgabe) vorliegt. Nach diesen Daten wurden im vergangenen Jahr insgesamt 588.000 Widersprüche gegen Hartz-IV-Bescheide der Jobcenter bearbeitet.

Etwas mehr als 208.000 Anträgen wurde stattgegeben. Das entspricht aus Sicht der Langzeitarbeitslosen einer Erfolgsquote von 35,4 Prozent. Erledigte Klagen gegen Entscheidungen der Jobcenter gab es im vergangenen Jahr 115.000. In 50.000 Fällen gaben die Gerichte den Klägern recht oder die Jobcenter lenkten schließlich ein. Das entspricht einer Quote von 43,3 Prozent. Noch besser sieht aus Sicht der Hartz-IV-Empfänger die Bilanz aus, wenn es um das Abwehren von Sanktionen geht, die von den Jobcentern beispielsweise in Fällen mangelnder Kooperation verhängt werden. Dabei werden in der Regel die Zahlungen für eine bestimmte Zeit gekürzt. Von den rund 59.000 Widersprüchen gegen Sanktionen wurden 22.000 oder 37,6 Prozent zugunsten der Betroffenen entschieden. Bei den rund 5.200 Klagen waren die Hartz-IV-Empfänger in 43,9 Prozent aller Fälle erfolgreich. Linken-Parteichefin Katja Kipping sieht in den Daten den Beleg dafür, dass Hartz IV „Behördenwillkür in beispiellosem Ausmaß“ fördere. Es gebe massenhafte Rechtsbeugung durch fehlerhafte Bescheide und rechtswidrige Sanktionen. „Das Armuts-, Repressions- und Sanktionssystem Hartz IV gehört sofort abgeschafft“, fordert sie. Die Linken treten für eine „Mindestsicherung“ von 1.050 Euro für jeden Erwachsenen ein und wollen das Konzept in den Bundestag einbringen.

Foto: Bundesagentur für Arbeit, über dts Nachrichtenagentur

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