Rufe aus CSU nach Komplett-Abschaffung des Soli werden laut

Kurz vor dem für diesen Mittwoch geplanten Kabinettsbeschluss zum Soli-Abbau werden aus der CSU Rufe nach einer vollständigen Abschaffung der Abgabe laut. „Wir brauchen ein vollständiges Soli-Abschaffungsgesetz. Denn wer einen ersten Schritt geht, muss auch sagen, wie der oder die nächsten Schritte bis zur vollständigen Abschaffung des Soli aussehen sollen“, sagte Hans Michelbach (CSU), Obmann der Unionsfraktion im Finanzausschuss des Bundestages, den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Mittwochsausgaben).

Zudem halte er ein „Soli-Abbaugesetz ohne ein festes Datum für das endgültige Ende der Abgabe für alle Steuerzahler für verfassungsrechtlich nicht tragbar“, so Michelbach weiter. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte mit Blick auf den Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), dieser sei nur die erste Stufe zur Abschaffung der Soli. „Wir bleiben dabei: Die Komplettabschaffung des Soli für alle Steuerzahler muss in der nächsten Wahlperiode erfolgen“, sagte Dobrindt. Mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung gehöre „der Soli in die Geschichtsbücher unseres Landes und nicht auf die Gehaltszettel der Menschen“. Mit der Abschaffung des Soli für rund 90 Prozent der Steuerzahler werde „ein wichtiger Schritt zur Entlastung der Bürger“ gemacht, so der CSU-Politiker weiter. Der Entwurf von Scholz sieht vor, den Soli für 90 Prozent der bisherigen Zahler ab 2021 abzuschaffen, für weitere 6,5 Prozent der Zahler sind Entlastungen geplant. Die SPD knüpft weitergehende Schritte an Bedingungen: „Wenn die Union den Solidaritätszuschlag ganz abschaffen will, muss das durch einen höheren Steuersatz für die Millionäre ausgeglichen werden“, sagte die kommissarische SPD-Vorsitzende Manuela Schwesig den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“. Es sei „richtig, dass die absoluten Top-Verdiener einen besonderen Beitrag leisten, damit der Staat in Bildung, Klimaschutz und Infrastruktur investieren“ könne, so die SPD-Politikerin weiter. Michelbach sagte dagegen, bereits jetzt würden Verfassungsrechtler bezweifeln, dass der Soli nach Auslaufen des Solidarpaktes II überhaupt noch erhoben werden dürfe. Scholz‘ Gesetzentwurf enthalte darüber hinaus eine verfassungsrechtlich bedenkliche Freigrenze statt eines Freibetrages. „Damit wird ein bestimmter Personenkreis willkürlich von der Entlastung ausgeschlossen“, sagte Michelbach den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“. Er warne davor, „ein Gesetz zu verabschieden, an dem von vornherein deutliche verfassungsrechtliche Zweifel geäußert werden“, so der CSU-Politiker weiter.

Foto: Solidaritätszuschlag, über dts Nachrichtenagentur

 

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