BDI kritisiert Pläne zur Begrenzung von Managergehältern

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hat mit scharfer Kritik auf die Pläne der Großen Koalition zur Begrenzung von Vorstandsvergütungen in deutschen Unternehmen reagiert. „Man kann sicherlich die Aufsichtsräte einzelner Gesellschaften kritisieren, wenn in deren Entscheidungen das Gefühl von Maß und Mitte abhandengekommen zu sein scheint. Es gibt einzelne fragwürdige Fälle, die nicht zu beschönigen sind“, sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang dem „Handelsblatt“ (Mittwochsausgabe).

Dies rechtfertige aber „keine gesetzliche Regelung für 10.000 Aktiengesellschaften und 900 börsennotierte Unternehmen“. Grundsätzlich handelten deutsche Aufsichtsräte bei der Festlegung der Vorstandsvergütung „verantwortungsvoll“, so der BDI-Hauptgeschäftsführer weiter. Hintergrund ist, dass sich Union und SPD im Rahmen der Umsetzung der zweiten EU-Aktionärsrechterichtlinie jetzt darauf verständigt haben, dass der Aufsichtsrat im Rahmen des Vergütungssystems gesetzlich dazu verpflichtet werden soll, eine Maximalvergütung (Cap) für die Vorstandsmitglieder festzulegen. Die Hauptversammlung als Vertreterin der Aktionäre erhält zugleich die Möglichkeit, diese Vergütung noch weiter herabzusetzen. Am Mittwoch soll der Rechtsausschuss die Änderungen beschließen, am Donnerstag will sich der Bundestag im Plenum mit dem Gesetz befassen. Der BDI-Hauptgeschäftsführer warnte vor der Umsetzung der Pläne: Wenn der Beschluss der Großen Koalition so Realität werde, „nimmt man Aktiengesellschaften und börsennotierte Gesellschaften für eine Handvoll Ausreißer durch weitere Bürokratie und Beschränkungen in Mithaftung“, sagte Lang dem „Handelsblatt“. Er frage sich, „ob dies in der Union, die doch so entschieden für den Abbau von Bürokratie eingetreten ist, ausreichend durchdacht“ worden sei. Aus Sicht des BDI sollte die Festlegung der Vorstandsvergütung auch weiterhin beim Aufsichtsrat liegen. „Genau dort werden die strategischen Entscheidungen für die Zukunft des Unternehmens gefällt“, so der BDI-Hauptgeschäftsführer weiter. Dazu gehöre „die Besetzung der Führungsposition“.

Foto: 500-Euro-Geldscheine, über dts Nachrichtenagentur

 

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