Bericht: Kunden laufen Sturm gegen Kreditpraxis der Banken

Berlin – Die Kunden laufen Sturm gegen die Kreditpraxis der Banken: Die Ombudsstellen der Finanzbranche verzeichnen nach einem Bericht der „Welt am Sonntag“ einen deutlichen Anstieg der Beschwerden über Darlehensverträge. 33 Prozent aller im vergangenen Jahr an die Schlichter herangetragenen Streitfälle drehten sich demnach um dieses Thema. Ein Jahr zuvor seien es lediglich 20 Prozent gewesen, schreibt die Zeitung.

Damit rangierte das Kreditgeschäft 2012 bei den Beschwerden vor dem Wertpapiergeschäft, dem Spitzenreiter der Vorjahre. Beschwerden über das Wertpapiergeschäft der Banken machten 31 Prozent (Vorjahr 48 Prozent) aus, 23 Prozent (19 Prozent) entfielen auf den Bereich Zahlungsverkehr und Kontoführung. Die Zeitung beruft sich auf Zahlen der Schlichtungsstellen der Sparkassen, Genossenschaftsbanken und privaten Geldinstitute. Insgesamt ist laut „Welt am Sonntag“ die Zahl der Beschwerden gegenüber dem Vorjahr um 17 Prozent auf 11.276 gesunken. Die Ombudsstellen aller drei Bankengruppen hätten einen Rückgang verzeichnet. Bei privaten Banken gingen mit 7.179 (minus 13 Prozent) unverändert die meisten Beschwerden ein. Danach folgten Sparkassen mit 2.240 (minus acht Prozent) und die Genossenschaftsbanken mit 1.857 (minus 35 Prozent). Die Zahlen lägen allerdings immer noch über den Werten aus den Jahren 2009 und 2010, schreibt die Zeitung weiter und verweist auf eine Sondersituation im Rekordjahr 2011, als allein im Dezember mehrere Tausend Beschwerden eingingen. Viele Kunden hätten damals gerade noch rechtzeitig vor dem Jahresende den Ombudsmann angerufen, um die Verjährung von Ansprüchen aus der Anlageberatung zu hemmen. Vielen Altfällen drohte wegen einer Gesetzesänderung am 31. Dezember 2011 die Verjährung. Als Hauptgrund für den deutlichen Anstieg bei den Beschwerden über die Kreditpraxis der Banken gelten die in Rechnung gestellten Beratungsgebühren. „Im vergangenen Jahr haben wir sehr viele Beschwerden wegen der umstrittenen Kreditbearbeitungsentgelte bekommen“, sagte Bernadette Zawal-Pfeil, die Leiterin der Beschwerdestelle der Genossenschaftsbanken, der „Welt am Sonntag“. Dabei geht es um jene ein bis drei Prozent der Darlehenssumme, die Banken für ihren Beratungsaufwand einbehalten – was schnell mehr als 100 Euro sein können. Etliche Oberlandesgerichte haben diese Praxis für unzulässig erklärt. Doch noch fehlt ein Urteil des Bundesgerichtshofes, weshalb die Banken eine Rückzahlung der Gebühren bislang verweigern. Von den zugelassenen und entschiedenen Einsprüchen aus dem Jahr 2012 gingen dem Bericht zufolge gut 40 Prozent zugunsten der Kunden aus. Bei den privaten Banken waren es 55 Prozent, bei den Genossenschaftsbanken 36 Prozent, bei den Sparkassen 23 Prozent. Bei den Sparkassen kam es mit 34 Prozent allerdings überdurchschnittlich häufig zu einem Vergleich. Bei privaten Instituten lag diese Quote für 2012 bei 15 Prozent, bei den Genossenschaftsbanken bei 13 Prozent. Insgesamt bewegte sich die Vergleichsquote bei rund 20 Prozent. Entsprechend hatten in knapp 40 Prozent der Fälle die Kunden mit ihrem Begehren keinen Erfolg.

Foto: Frankfurter Bankenhochhäuser, Moritz Sirowatka, Lizenztext: dts-news.de/cc-by

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