Voßkuhle dringt auf Reform des Wahlrechts

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, dringt auf eine Reform des Wahlrechts. Ein 700 Abgeordnete umfassender Bundestag könne weder im Interesse der Parteien noch der Bürger sein, sagte Voßkuhle den Zeitungen der „Funke-Mediengruppe“. „Schon die praktische Frage, wo die zusätzlichen 100 Abgeordneten mit ihren Mitarbeitern unterkommen können, ist nicht trivial.“

Daher hätte er sich „gefreut, wenn man sich vor der anstehenden Bundestagswahl auf neue Regeln verständigt hätte“. Entsprechende Versuche der Parteien waren zuvor gescheitert. Der Bundestag hat eine Sollgröße von 598 Abgeordneten. Derzeit sitzen aber 630 Frauen und Männer im Parlament. Nach der Bundestagswahl im Herbst könnten es sogar mehr als 700 sein. Ursache ist die im Jahr 2013 beschlossene Wahlrechtsreform, nach der alle Überhangmandate ausgeglichen werden.

Foto: Wahllokal, über dts Nachrichtenagentur

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