Carles Puigdemont bleibt auf freiem Fuß

Der I. Strafsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hat einen Antrag des Generalstaatsanwalts auf Wiederinvollzugsetzung des Auslieferungshaftbefehls gegen Carles Puigdemont zurückgewiesen. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Erst Minuten zuvor hatte die Generalstaatsanwaltschaft bekannt gemacht, bereits vor knapp zwei Wochen den Antrag gestellt zu haben.

Das Oberlandesgericht sehe nach dem derzeitigen Stand des Verfahrens keine erhöhte Fluchtgefahr von Puigdemont, so dass dieser auf freiem Fuß bleibe, hieß es. Die Anordnung vom 5. April 2018 bleibe bestehen, wonach Puigdemont vom Vollzug der Auslieferungshaft unter Auflagen verschont bleibe. Der Generalstaatsanwalt hatte den Antrag auf Wiederinvollzugsetzung des Auslieferungshaftbefehls mit neuen Informationen aus Spanien und einer sich hieraus ergebenden erhöhten Fluchtgefahr begründet. Wann mit einer abschließenden Entscheidung des I. Strafsenats über die Zulässigkeit der Auslieferung zu rechnen ist, ist derzeit noch offen. Bisher liege noch gar kein Antrag des Generalstaatsanwalts auf Feststellung der Zulässigkeit einer Auslieferung vor, so die Richter.

Foto: Carles Puigdemont, über dts Nachrichtenagentur

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