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Schluss mit Pfusch am Bau: So können Sie gegen Baumängel vorgehen

Pfusch am BauBerlin – Wer sich in der heutigen Zeit den Traum vom eigenen Heim erfüllt, der sollte schon zu Beginn damit rechnen, dass Baumängel auftreten könnten. Eine gewisse Vorsorge kann größeren Schaden im Nachhinein abwenden und auch ansonsten kann ein Bauherr durchaus etwas dafür tun, dass Baumängel nicht nachträglich die Freude über die neue Immobilie trüben.

Wo liegen die meisten Mängel

Pfusch am Bau gehört leider mittlerweile zur gängigen Baupraxis. Selbst, wenn während eines Baus alles gut aussieht und auch Gewährleistungsfristen eingehalten werden, so können Baumängel selbst bei etablierten Bauunternehmen nicht mehr ausgeschlossen werden. Ein häufiger Grund für Schadensersatzansprüche sind dabei Feuchtigkeitsmängel. Mangelnde Abdichtung, fehlerhafte Beschichtung des Fußbodens und Fenster, die unprofessionell eingebaut wurden, sind häufige Ursachen für beanstandete Feuchtigkeitsmängel. Doch auch bei Fertighäusern und bei einem Dachgeschoss kann Feuchtigkeit als Mängel auftreten. Es sollte besonders darauf geachtet werden, ob die Fugen entsprechend abgedichtet wurden. Die Folgen dieser Mängel sind oft der Befall mit Schimmelpilzen durch das schlechte Austrocknen des Bauträgers und eine Wasserdurchlässigkeit an unterschiedlichen Stellen.

Mit einer guten Planung vorbeugen

Nach der Beendigung eines Baus ist es meist schwierig, Bau-Mängelansprüche geltend zu machen. Eine besondere Wichtigkeit nimmt hierbei der abgeschlossene Vertrag zwischen Bauherrn und Bauunternehmen ein. Werden dabei nicht ausdrücklich die Regelungen der VOB vereinbart, gelten automatisch die gesetzlichen Bestimmungen des BGB. Diese sind allerdings selten so praxisnah formuliert, wie es notwendig wäre, um auch wirklich Schadensersatzansprüche geltend machen zu können. Die Baupraxis zeigt immer wieder, dass die vertragliche Vereinbarung der VOB ein wichtiger Bestandteil des Vertrages ist und viele fehlende Fakten aus dem BGB ausgleicht. Um zusätzliche Fehler bei der Planung zu vermeiden, ist es ratsam, einen unabhängigen Architekten einzubeziehen. Dieser betreut das Bauvorhaben und kann nach jedem Bauabschnitt eventuelle Mängel umgehend reklamieren. Zudem sollten alle zu erbringenden Leistungen detailliert vertraglich festgehalten werden.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Mit einem unabhängigen Architekten oder einer anderen, dafür zuständigen Begleitperson können Mängelansprüche umgehend geltend gemacht werden. Der Vertrag zwischen Bauherr und auszuführendem Unternehmen dient dabei als wichtige Grundlage. Hier werden nicht nur Gewährleistungsfristen abgesichert, sondern auch alle Leistungen vereinbart, die von einem Unternehmen erbracht werden sollen.

Foto: © forwardcom

2 Kommentare

  1. Vielen Dank für den Beitrag zu Baumängeln! Bei dem Hausbau meines Sohnes wurde stark gepfuscht und die Folgen waren Schäden am Bauträger die kaum zu beseitigen waren. Wir mussten uns damit an einen Anwalt für Bauträgervertragsrecht wenden! Gut zu wissen, dass es nach der Fertigstellung des Baus kaum möglich ist Bau-Mängel zu beanstanden!

  2. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg !

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