Grüne fordern höhere Strafen für Tierquälerei

Nach der Verschärfung der Strafen für Tierquälerei in den USA fordern deutsche Politiker und Tierschützer auch hierzulande ein härteres Vorgehen. Die Grünen sprechen sich für eine Heraufsetzung der Höchststrafen im Tierschutzgesetz aus – auch für quälerische Haltungsbedingungen in der Landwirtschaft: „Das Gesetz muss verschärft werden, wenn es Wirkung entfalten soll“, sagte Grünen-Rechts- und Tierschutzexpertin Renate Künast dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochsausgaben). In Zukunft sollte es eine Straftat sein, einem Tier mutwillig Schmerzen oder Leiden zu zufügen, so Künast.

Die Regeln gegen Tierquälerei müssten dabei auch für die Agrarbranche gelten. „Tatsache ist: Wer Schweine unter lebensfeindlichen Bedingungen hält, kann heute noch mit staatlichen Unterstützung rechnen“, sagte die Grünen-Politikerin. So sei der Kastenstand, in den Schweine für mehrere Monate gezwängt werden, noch gängige Praxis. Zwar habe das Bundesverwaltungsgericht diese Kästen klar als zu klein abgelehnt. „Doch anstatt dieses Problem anzugehen, streicht die Bundesregierung den entsprechenden Passus und verlängert die Erlaubnis der kleinen Kastenstände für mindestens 15 Jahre“, sagte Künast dem RND. Sie sprach von einem „System staatlich akzeptierter Agrarkriminalität gegen Tiere“. Um dieses System zu durchbrechen, sei ein ganzes Tierschutzpaket nötig: „Ein strengeres Tierschutzgesetz, bessere Kontrollen, ein bundesweites Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen und eine Bundesbeauftragte für Tierschutz.“ Der Deutsche Tierschutzbund kritisierte, dass anders als bei einer Sachbeschädigung nicht bereits der Versuch von Tierquälerei oder -tötung strafbar ist. Solange kein Tier zu Schaden komme, würde etwa das Auslegen von Giftködern, die Tiere töten oder ihnen schaden sollen, nicht als Straftat geahndet, sondern lediglich als Ordnungswidrigkeit. Das müsse sich ändern, sagte Lea Schmitz, Sprecherin des Tierschutzbundes, dem RND. Zudem kritisierten die Tierschützer, dass das bestehende Strafmaß von bis zu drei Jahren Haft zu selten ausgeschöpft werde: „Es kommt sehr häufig zur Einstellung von Verfahren wegen geringer Schuld oder nur zu Geldstrafen „, sagte Schmitz. „Das sollte sich grundlegend ändern und das volle Strafmaß auch ausgenutzt werden.“ Zudem bestehe Handlungsbedarf beim Schutz von Nutztieren. „Weil die Tiere hinter verschlossenen Türen gehalten werden, wird hier erfolgreich verdrängt, dass die Gesetze Nutztiere genauso schützen wie Haustiere“, so Schmitz. Nötig sei eine Personal-Aufstockung und Sensibilisierung bei Veterinär-Ämtern und Staatsanwaltschaften. Auch die Tierschutz-Beauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Susanne Mittag, forderte härtere Bestrafung aufgrund der bestehenden Gesetze: „Wenn die bestehende Höchststrafe so gut wie nie ausgeschöpft wird, bringt eine Erhöhung des Strafmaßes nichts“, sagte sie dem RND. Auch mit Blick auf die verschärften US-Gesetze bleibe abzuwarten, ob das neue Höchstmaß von sieben Jahren Gefängnisstrafe überhaupt verhängt werde. Es sei „grundsätzlich richtig, Freiheitsstrafen anzudrohen, um klar zu machen, dass Tierquälerei keine Sachbeschädigung ist“. Sie appelliere dazu, Verstöße gegen das Tierschutzgesetz härter zu bestrafen. Bislang bleiben Tierquäler in Deutschland häufig straffrei oder erhalten Geldstrafen. Bleibt es beim Tötungsversuch oder handelte der Tierquäler fahrlässig, gilt die Tat als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Laut Gesetz ist jedoch für das grundlose Töten oder für das Zufügen von erheblichem Leid über einen längeren Zeitraum eine Strafe von bis zu drei Jahren Haft möglich.

Foto: Kuh, über dts Nachrichtenagentur

 

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert