Bundesregierung: Bis zu 30.000 Euro Soforthilfe für Opfer-Angehörige von Hanau

Der Opferbeauftragte der Bundesregierung, Edgar Franke (SPD), hat den Angehörigen der Opfer von Hanau schnelle finanzielle Hilfe zugesichert. „Aus dem Fonds für Härteleistungen können innerhalb von zwei Wochen Soforthilfen ausgezahlt werden. Für Ehepartner, Kinder und Eltern von Getöteten sind das 30.000 Euro, für Geschwister 15.000 Euro“, sagte Franke den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Samstagsausgaben).

Dies könne das „schreckliche Leid des Verlusts der eigenen Eltern oder Kinder nicht lindern. Aber zumindest ist es eine Hilfe für die nötigsten Dinge, die in diesem Moment wichtig sind“, so der SPD-Politiker weiter. Darüber hinaus gebe es Leistungen nach dem neuen Sozialgesetzbuch 14. „Da geht es um die Zahlung von Hinterbliebenenrenten und die Übernahme von Beerdigungskosten“, so der Opferbeauftragte. Die Familien benötigten Unterstützung. Er warnte vor einer zu starken Fixierung der öffentlichen Debatte auf den mutmaßlichen Täter: „Es geht darum, die Perspektive der Opfer einzunehmen und nicht immer nur die des Täters“, sagte Franke den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“.

Foto: Polizeiabsperrung, über dts Nachrichtenagentur

 

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