Knapp vier Jahre nach dem Mord an einer dreiköpfigen Familie aus Starnberg ist das auch Urteil gegen den zweiten Täter jetztrechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision abgewiesen. Der damals 21-Jährige wurde zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt, der Haupttäter zu 13 Jahren.