Das Abitur bezeichnet den höchsten deutschen Schulabschluss. Mit ihm wird die Befähigung zum Studium an einer europäischen Hochschule nachgewiesen. Mit dem Zeugnis wird die allgemeine Hochschulreife zuerkannt.
Im Unterschied dazu beschränkt das sogenannte Fachgebundene Abitur den Hochschulzugang auf bestimmte, in der Regel fachgebundene, Hochschulstudiengänge.
Mit einem „Zeugnis der Fachhochschulreife“ – umgangssprachlich auch als „Fachabitur“ bezeichnet – wird die Befähigung für das Studium an einer Fachhochschule nachgewiesen.
Ein Hochschulzugang ist über verschiedene Schul- und Studienformen und seit dem ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts durch die Gleichstellung inländischer beruflicher Qualifikation und die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen erreichbar.
In Österreich und der Deutschschweiz sowie in einer Vielzahl anderer Länder spricht man statt von „Abitur“ von „Matura“. In Teilen der Deutschschweiz wird auch die Kurzform Matur verwendet.
Bereits im 18. Jahrhundert bestimmten die Universitäten noch allein über die Aufnahme von Studenten. Als erster deutscher Staat regelte Preußen mit dem Abiturreglement von 1788 durch den Kultusminister Karl Abraham von Zedlitz die Abgangsprüfung. Dieses Reglement geht auf Carl Ludwig Bauer zurück, der am Lyceum Hirschfeld 1776 zum ersten Mal ein besonderes Examen einführte, mit dem Schulabgänger auf ihre Hochschulreife geprüft wurden. Auch Johann Heinrich Ludwig Meierotto wirkte zu dieser Zeit als Rektor des Joachimsthalschen Gymnasiums Berlin in dieselbe Richtung.
In Preußen kam es auf Grund des in Art. 26 der Verfassungs-Urkunde von 1850 vorgesehenen Unterrichtsgesetzes zu einem Entwurf des Unterrichtsministers Adalbert von Ladenberg, der aber nicht weiterverfolgt wurde. In dem Entwurf war in den §§ 222–228 die Immatrikulation geregelt. In § 223 werden zwei Voraussetzungen für die Einschreibung vorgesehen, einmal ein von einem inländischen (= preußischen) Gymnasium ausgestelltes Zeugnis der Reife (Maturitätszeugnis) und zum zweiten die Erlaubnis durch den Vater oder Vormund zum Studium auf der betreffenden Universität. Das galt aber nur für diejenigen, die sich der Theologie, der Jurisprudenz und den Staatswissenschaften, der Medicin und Chirurgie, der Philologie oder einem sonstigen die Universitätsbildung gesetzlich erfordernden Berufe widmen wollten. 1896 konnten erstmals sechs Frauen in Preußen am Luisengymnasium Berlin ihre Reifeprüfung ablegen; studieren dürften sie aber damit nicht, dazu bedurfte es einer ministeriellen Sondergenehmigung.
Ab 1904 wurde das Monopol des Gymnasiums auf ein Studium aller Fächer aufgehoben (Ausnahme: altsprachliche Kenntnisse für Studien der Theologie und der Altphilologie). Noch 1908/09 (1908 Frauenstudium, aber nur nach Genehmigung des Ministers) waren bis zu 10 % der männlichen Studierenden (an den zwölf preußischen Universitäten) ohne Reifeprüfung (z. B. Chemiker, Nationalökonomen, Pharmazeuten, Zahnmediziner).
Seit 2005 findet an deutschen Auslandsschulen die sogenannte Deutsche Internationale Abiturprüfung Anwendung.
In den Abitur- oder Reifeprüfungen werden die in der Oberstufe erworbenen Kompetenzen in ausgewählten vier oder fünf Fächern geprüft. Die Prüfungsnoten fließen in die Durchschnittsnote des Reifezeugnisses mit ein.
Die Abiturprüfungen erfolgen schriftlich und mündlich. Das Verfahren unterscheidet sich in Deutschland von Land zu Land deutlich.
In 15 von 16 Bundesländern wird in den schriftlichen Prüfungen ein sogenanntes Zentralabitur abgelegt, lediglich in Rheinland-Pfalz werden sie dezentral durchgeführt. Alle Abiturklausuren werden von einem Erst- und einem Zweitgutachter bewertet. Das Verfahren zur Festlegung der Note unterscheidet sich wieder von Land zu Land.
In welchen und wie vielen Fächern eine mündliche Prüfung abgelegt wird, ist ebenso unterschiedlich geregelt. Mindestens eine mündliche Prüfung ist obligatorisch. Möglich ist bisweilen auch eine Präsentation (z. B. in Hessen). In manchen Ländern können auf Wunsch des Schülers in einem oder mehreren Fächern zusätzliche mündliche Prüfungen stattfinden, wenn er bei schlechter schriftlicher Leistung auf eine Verbesserung hofft. In einigen Ländern sind auch Gruppenprüfungen von bis zu drei Schülern möglich, die Prüfungsdauer verdreifacht sich in diesem Fall. Die mündliche Prüfung wird von einer Prüfungskommission, bestehend aus mindestens drei Lehrkräften, abgenommen. In Privatschulen kann ein staatlicher Beauftragter den Vorsitz der Prüfung übernehmen oder der Prüfung beiwohnen.
Oft ist es möglich, eine besondere Lernleistung, zum Beispiel die Teilnahme an einem Bundeswettbewerb oder eine Facharbeit, in die Abiturnote mit einzubringen. In manchen Bundesländern kann sie das vierte oder fünfte Prüfungsfach ersetzen. Da die Bildung in Deutschland im Kompetenzbereich der Länder liegt, gibt es hier von Land zu Land Unterschiede im Abitur. Für alle verbindlich sind aber die von der Kultusministerkonferenz (KMK) vereinbarten „Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung“ (EPA), die bundesweit gelten.
Aus den unterschiedlichen Regelungen resultieren unterschiedliche Notendurchschnitte der Abiturprüfungen in den Ländern. So weisen die Länder Thüringen (2,30) und Baden-Württemberg (2,33) einen wesentlich besseren Notendurchschnitt auf als die Länder Berlin (2,71) oder Nordrhein-Westfalen (2,67). Der niedrigste Notendurchschnitt ergibt sich mit 2,72 in Niedersachsen (Stand 2005).
Relativiert werden diese Unterschiede dadurch, dass der Anteil der Schüler an den einzelnen Schularten zwischen den Ländern stark variiert. So erwerben in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen mehr als ein Viertel der Schüler die Hochschulreife, in Bayern dagegen nur 19 Prozent.
Zudem gewichten die Bundesländer die einzelnen Noten bei der Berechnung der Durchschnittsnote unterschiedlich. In einem von der Tageszeitung veröffentlichten Fallbeispiel erhält ein Schüler – bei identischen Noten in allen Klausuren und Prüfungen – in Hamburg die Abitur-Durchschnittsnote 1,9, in Thüringen die Durchschnittsnote 2,3 und in Sachsen-Anhalt erhält er kein Abitur.