Im Unterschied zur (absoluten) Zahl der Arbeitslosen drückt die Arbeitslosenquote ein (relatives) Verhältnis aus: nämlich den Anteil der („registrierten“) Arbeitslosen an den Erwerbspersonen. Zur Berechnung der Arbeitslosenquote wird die absolute Zahl der Arbeitslosen auf eine Gesamtheit bezogen, beispielsweise auf die Gesamtzahl aller Erwerbspersonen oder der abhängigen Erwerbspersonen (also ohne Selbständige).
Arbeitslosenquote (in %) = Arbeitslose / Erwerbspersonen x 100
Je nachdem, welche Größen man in Zähler und Nenner einsetzt, bekommt man unterschiedliche Werte für die Arbeitslosenquote. Im Zähler können z.B. nur die „registrierten“ Arbeitslosen stehen – oder alle Arbeitslosen (also auch diejenigen, die sich nicht bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet haben). Im Nenner können alle Erwerbspersonen (weite Definition) stehen – oder nur die abhängigen Erwerbspersonen (enge Definition). Bei der weiten Definition ist der Nenner größer, also wird der Wert des Bruches kleiner.
Bei gleicher Zahl von Arbeitslosen kann man somit durch die Definition des Nenners den Wert der Arbeitslosenquote „manipulieren“. In verschiedenen Ländern gibt es unterschiedliche Definitionen der Arbeitslosenquote; deswegen muss bei internationalen Vergleichen eine „standardisierte“ Arbeitslosenquote verwendet werden.