Auf dem Arbeitsmarkt treffen Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage zusammen. Das Angebot an Arbeitsleistungen kommt von privaten Haushalten, die Einkommen benötigen, wenn sie Güter des täglichen Bedarfs kaufen wollen. Betriebe fragen Arbeitsleistungen nach, weil sie Güter produzieren wollen und dafür Arbeitskräfte benötigen. Der Arbeitsmarkt koordiniert das Arbeitsangebot der Haushalte mit der Arbeitsnachfrage der Unternehmen. Faktisch gibt es keinen einheitlichen Arbeitsmarkt, sondern viele verschiedene Teilarbeitsmärkte, denn die Arbeitskräfte (das Arbeitsangebot) unterscheiden sich nach Berufsgruppe, Qualifikation, Alter, Geschlecht, Nationalität, Gesundheitszustand usw. Auch die Arbeitsanforderungen fallen unterschiedlich aus, je nach Branche, Region, Beruf und Position.
Auf Arbeitsmärkten werden menschliche Arbeitsleistungen gehandelt, keine Waren; deswegen unterliegt der Arbeitsmarkt einer besonderen Regulierung durch die iTarifautonomie, durch Arbeitsschutz, Kündigungsschutz, Jugendschutz usw. Seit einigen Jahren wird versucht, den Arbeitsmarkt stärker zu deregulieren, um seine Flexibilität zu erhöhen. Darauf zielen die Vorschläge der Hartz-Kommission.