Das Betreuungsgeld ist eine Sozialleistung für Familien in Deutschland, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr ohne Inanspruchnahme öffentlicher Angebote wie etwa Kindertagesstätten betreuen.
Das Betreuungsgeld wurde am 9. November 2012 von den Fraktionen der Regierung aus CDU/CSU und FDP im Deutschen Bundestag verabschiedet und am 14. Dezember 2012 vom Bundesrat beschlossen. Am 21. Juli 2015 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Regelung aufgrund einer fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes gegen das Grundgesetz verstoße. Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) kündigte daraufhin am selben Tag an, dass das Betreuungsgeld in Bayern als Landesleistung erhalten bleiben werde, ähnlich dem in drei deutschen Ländern gezahlten Landeserziehungsgeld.
Die Rechtsgrundlage für das Betreuungsgeld ist im Abschnitt 2 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) geregelt, demnach pro Kind, das am 1. August 2012 oder später geboren ist, vom Beginn des 15. Lebensmonates bis zum Ende des 36. Lebensmonates Betreuungsgeld gewährt werden kann; es beträgt seit dem 1. August 2014 jeweils 150 Euro, bei Bezug vor dem 1. August 2014 jeweils 100 Euro monatlich (§ 27 Abs. 3 S. 2 BEEG). Ein Bezug vor dem 15. Lebensmonat ist nur zulässig, wenn kein Elterngeldanspruch mehr besteht, wobei das Betreuungsgeld insgesamt pro Kind nicht länger als 22 Monate gezahlt wird. Zuständig für die Gewährung von Betreuungsgeld sind die von den Landesregierungen dazu bestimmten Betreuungsgeldstellen. Das sind je nach Land ganz verschiedene Institutionen – während diese Funktion in Baden-Württemberg die L-Bank übernimmt, sind es in Berlin die bezirklichen (quasi kommunalen) Jugendämter oder in Nordrhein-Westfalen die Familienkassen.
Auf das Arbeitslosengeld I sowie auf das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird das Betreuungsgeld nur angerechnet, wenn es 300 Euro übersteigt, also wenn für mindestens vier, ab dem 1. August 2014 für mindestens drei Kinder gleichzeitig Betreuungsgeld bezogen wird. Das bedeutet, dass erst oberhalb von 300 Euro Betreuungsgeld die Leistungen Bafög und ALG I entsprechend gekürzt werden. Auf das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) wird das Betreuungsgeld in voller Höhe angerechnet, das heißt, es wird vom ALG II wieder abgezogen. Eltern, die ALG II beziehen, dürfen es nur indirekt für die Altersvorsorge oder zum Bildungssparen verwenden, wobei das Gesamtvermögen 200 Euro pro Lebensjahr jedoch nicht übersteigen darf. Faktisch gibt es damit kein Betreuungsgeld für die meisten Eltern, die ALG II beziehen. Trotzdem fordern die Jobcenter diese Eltern dazu auf, den Antrag auf Betreuungsgeld zu stellen, da ALG II nachrangig nach anderen Sozialleistungen ist. Diese müssen dann jedoch auch nicht mehr an Eingliederungsmaßnahmen der Jobcenter teilnehmen. Ein gleichzeitiger Bezug mit Elterngeld ist nicht möglich.
Drei Ausschüsse des Bundesrats (Frauen und Jugend, Familie und Senioren, Finanzen) haben 2012 dem Bundesrat die Einberufung des Vermittlungsausschusses empfohlen, da das Betreuungsgeld nach ihrer Auffassung Kinder vom Bildungsangebot der Kindertagesstätten fernhalte und überholte Rollenvorstellungen über die Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit verfestige. Das Betreuungsgeld sei nicht zuletzt unter finanz- und wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten verfehlt. Internationale Erfahrungen zeigten, dass entsprechende Leistungen in der Tendenz zu einem Rückgang der Erwerbsbeteiligung von Müttern und bei der Nutzung frühkindlicher Bildungs- und Betreuungseinrichtungen führen.
Kritisiert wird auch, dass das Betreuungsgeld den Erwerbsanreiz insbesondere von Müttern mit einem erwerbstätigen Partner reduziere. Das führe dazu, dass entweder die Erwerbstätigenquote oder das Arbeitsvolumen sinke. Laut Spieß könne zwar ein kurzfristiger Einkommensausfall mit dem Betreuungsgeld kompensiert werden, mittel- bis langfristige Lohneffekte, die mit einer Reduktion der Erwerbsarbeit verbunden sind, jedoch nicht. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft Kinder aus Migrantenfamilien. Diese würden vermehrt zu Hause betreut, was die Integration der Kinder und deren deutschen Spracherwerb erschwere.