Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte gemäß EU-Verordnung 765/2008, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.“
Die Buchstaben „CE“ standen anfänglich in vier von neun EG-Amtssprachen für „Communauté Européenne“, „Comunidad Europea“, „Comunidade Europeia“ und „Comunità Europea“, auf Deutsch Europäische Gemeinschaft. Aus diesem Grunde wurde „CE“ in den 1980er Jahren in Deutschland rechtsförmlich mit „EG“ gleichgesetzt und das ursprüngliche „CE-Zeichen“ hieß in Deutschland entsprechend in allen die damaligen europäischen Harmonisierungsrichtlinien umsetzenden nationalen Rechtsverordnungen „EG-Zeichen“.
Die CE-Kennzeichnung ist kein „Siegel“, sondern ein Verwaltungszeichen, das die Freiverkehrsfähigkeit entsprechend gekennzeichneter Industrieerzeugnisse im Europäischen Binnenmarkt zum Ausdruck bringt.
Die Kennzeichnung besteht aus dem CE-Logo, in Verbindung mit der vierstelligen Kennnummer der beteiligten Benannten Stelle, falls diese mit der Prüfung der Konformität befasst war.
EU-Kommission macht neuen Vorschlag zur Migration
Die Brüsseler EU-Kommission will den Druck auf Staaten erhöhen, die abgelehnte Asylbewerber nicht zurücknehmen. Demnach sollen Drittländer, die sich weigern, bei der Rückführung von illegalen Migranten in ihre Heimat mit EU-Ländern zusammenzuarbeiten, künftig deutlich weniger Visa zur Einreise in die Europäische Union erhalten, berichtet die „Welt“ am Dienstag unter Berufung auf einen neuen Gesetzesvorschlag der EU-Kommission zur Änderung des so …
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