Das EBITDA ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die eine Angabe zum Gewinn eines Unternehmens macht.
EBITDA ist die Abkürzung (Akronym) für englisch: earnings before interest, taxes, depreciation and amortization. Das bedeutet „Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände“. Es ist somit eine Beschreibung der operativen Leistungsfähigkeit vor Investitionsaufwand (operativer Gewinn).
In der Praxis muss beachtet werden, dass Unternehmungen zum Erhalt des Geschäftes häufig Erhaltungsinvestitionen in Anlagen, Maschinen oder Software tätigen müssen, die im EBITDA definitionsgemäß nicht abgebildet sind. Ein positives EBITDA und die Höhe der EBITDA-Marge sagen somit wenig über die langfristige Leistungsfähigkeit und Stabilität eines Unternehmens aus. Je anlagenintensiver das Geschäft, desto geringer ist die tatsächliche Ertragskraft bzw. der Cashflow.
Weiterhin wird teilweise von einem bereinigten (engl. adjusted) EBITDA gesprochen, das um sogenannte „außerordentliche Kosten und Erträge“ korrigiert ist. Die Intention dieser Kennzahl ist es, das eigentliche operative Geschäft ohne Sondereinflüsse darzustellen und die Ergebnisse verschiedener Geschäftsjahre und Unternehmen vergleichbarer zu machen. Da es im Ermessen der Firma liegt, welche Posten als „außerordentlich“ bezeichnet werden – etwa Kosten für Rechtsstreitigkeiten, Marketing-Aktionen, Abfindungen, Restrukturierungen – ist die Aussagekraft eines solchen „bereinigten EBITDA“ jedoch ebenfalls begrenzt.
Der englische Begriff amortization (Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände) ist nicht mit dem deutschen Begriff „Amortisation“ gleichzusetzen, der sich in der Betriebswirtschaftslehre nur auf Firmenwert-Abschreibungen bezieht, nicht jedoch auf Abschreibungen z. B. von Lizenzen, Patenten und Software.
Aus dem Jahresüberschuss (EAT, Gewinn nach Steuern) wird das EBITDA wie folgt berechnet:
EAT (Jahresüberschuss)
+ Steueraufwand
– Steuererträge
= EBT (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit)
+ Zinsaufwand und sonstiger Finanzaufwand
– Zinsertrag und sonstiger Finanzertrag
= EBIT (operatives Ergebnis)
+ Abschreibungen auf das Anlagevermögen
– Zuschreibungen zum Anlagevermögen
= EBITDA
+ außergewöhnliche Aufwendungen
– außergewöhnliche Erträge
= bereinigtes EBITDA