Wer Einkommen hat, ist steuerpflichtig, d.h. er oder sie muss einen Teil seines Einkommens an den Staat abtreten, sofern das zu versteuernde Einkommen über einer bestimmten Höhe liegt. Der aktuelle Grundfreibetrag liegt seit 2005 bei 7.664 Euro für Ledige und 15.329 Euro für Verheiratete. Wer weniger verdient, muss keine Einkommensteuer bezahlen, wer mehr verdient, muss mindestens 15% Steuern entrichten. Dieser Steuersatz ist der Einstiegstarif.
Bei weiter steigendem Einkommen müssen nun nicht einfach proportional mehr Steuern abgeführt werden, also konstant 15% des zu versteuernden Einkommens, vielmehr steigt bei höherem Einkommen der Steuertarif selbst mit an: die Einkommensteuer ist also progressiv ausgestaltet (Steuerprogression). Der zu entrichtende Steuerbetrag erhöht sich überproportional mit steigendem Einkommen; zurzeit liegt der Spitzensteuersatz bei 42%; er gilt ab einem Jahreseinkommen von 52.151 Euro.
Die Einkommensteuer ist die wichtigste Steuer für den Staat. Die Einkommensteuer ist nicht nur von privaten Personen (privaten Haushalten) zu entrichten, sondern auch von Einzelunternehmern und Personengesellschaften. Der Einkommensteuer unterliegen prinzipiell alle Einkommen; die Einkünfte müssen in einer Einkommensteuererklärung angegeben werden. Wer hierbei absichtlich falsche Angaben macht, begeht Steuerhinterziehung und kann dafür bestraft werden.