Geldwäsche bezeichnet das Verfahren zur Einschleusung illegal erwirtschafteten Geldes bzw. von illegal erworbenen Vermögenswerten in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Da das zu „waschende“ Geld aus illegalen Tätigkeiten wie Korruption, Raub, Erpressung, Drogenhandel, Waffenhandel oder Steuerhinterziehung stammt, soll dessen Herkunft verschleiert werden.
Geldwäsche ist ein Straftatbestand sowohl nach deutschem Strafrecht als auch dem anderer Länder. Die Bekämpfung der oft sehr lukrativen Geldwäsche wird als wichtiges Element im Kampf gegen die organisierte Kriminalität auch in Verbindung mit Terrorismusfinanzierung betrachtet.
Ausgangspunkt ist der Besitz von illegal erworbenem Geld wie zum Beispiel durch Waffenhandel, Drogenhandel, Schmuggel, Korruption, Menschenhandel, Raub, Erpressung oder Steuerhinterziehung. Die zur Geldwäsche vorgenommenen Handlungen haben den Zweck, die illegale Herkunft von Geldbeträgen zu verschleiern. Die Geldbeträge sollen dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden oder der Steuerbehörden entzogen werden und Erlöse aus krimineller Tätigkeit durch möglichst unauffällige Geschäftstransaktionen wie den Kauf von Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Kunstwerken oder Wertpapieren, in den legalen Wirtschaftskreislauf überführt werden. Oft verschleiert man die Transaktionen durch die Einschaltung von Briefkastengesellschaften, Schattenbanken, Gesellschaften in Steueroasen oder verdeckten Treuhandschaften. Dadurch wird auch die Akkumulation ökonomischer Ressourcen aus Kriminalität nach dem Vorbild der Mafia ermöglicht.
Das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung unterscheidet drei Phasen des Geldwäscheprozesses:
- Einspeisung (englisch placement)
- Verschleierung (englisch layering)
- Integration (englisch integration)
Einspeisung
Der erste Schritt der Geldwäsche ist die Einspeisung der durch Straftaten erlangten Bargeldmenge in den Finanz- oder Wirtschaftskreislauf. Das erfolgt meist in kleineren Teilbeträgen, um keine Aufmerksamkeit zu erregen (so genanntes „Smurfing“).
Genutzt werden dafür der Besuch von Spielbanken, Pferderennen, teuren Hotels oder Wechselstuben, die Einzahlung auf Bankkonten, das Baugewerbe und der Erwerb von (vor allem kurzfristig verkaufbaren) Vermögensgegenständen (z. B. Wertpapiere, Luxusartikel, Kunstwerke). Oft werden auch Rechnungen für gar nicht erfolgte Leistungen ausgestellt und bezahlt. In vielen Ländern werden Online-Sportwetten zur Geldwäsche verwendet.
Verschleierung
Im zweiten Schritt wird die Herkunft dieser Vermögenswerte verschleiert. Dazu wird das Geld in einer Vielzahl von Transaktionen hin und her geschoben, so dass die kriminelle Herkunft nicht mehr nachzuvollziehen oder zu beweisen ist. Das dient der Verwischung von Spuren.
Mittel zur Verschleierung sind z. B. Scheingeschäfte und Auslandszahlungen unter Nutzung von Offshore-Banken, Briefkastengesellschaften, Scheingesellschaften und Strohmännern oft in Ländern mit geringen Schutzvorschriften gegen Geldwäsche oder bestechlichen Beamten. Zu den Staaten, die die internationalen Standards zur Prävention von Geldwäsche nicht einhalten, gehören laut der Financial Action Task Force on Money Laundering beispielsweise die Cookinseln, Nauru, Nigeria, die Philippinen und Indonesien. Gerade beim Gründen von Briefkasten- bzw. Scheinfirmen und dem Parken von Kapital samt weiterer Verschleierung brauchen die Täter die Hilfe einer Bank samt deren Kontakten. Derzeit kann diese Hilfe wie das Gründen der Briefkastenfirma noch legal sein, sicher kriminell wird es erst wenn zum Beispiel Drogengeld gewaschen wird.
Hinsichtlich der Vermögensverschleierung gibt es eine international geheim arbeitende Vermögensbewahrungs- und Consultingindustrie. Diesbezügliche Beratungsunternehmen und Offshore-Provider dienen vorwiegend nicht dem Zweck der legalen Steueroptimierung sondern meistens zur Umgehung von Vorschriften und einer Vielzahl krimineller Aktivitäten wie Geldwäsche und Korruption. Die Mitglieder dieser internationalen Finanzberatungsindustrie schaffen sich durch Benützung von Steueroasen und Ausnützung aller möglichen Lücken quasi ihre eigene Rechtsordnung und betreiben zusätzlich massive Lobby-Arbeit zur Eröffnung neuer Schlupflöcher und zur Abschaffung von Straftatbeständen beziehungsweise Formvorschriften. International gesehen gibt es Bestrebungen dieser Lobbyisten bestehende staatliche Kontrollensysteme in ihrem Sinn umzugestalten beziehungsweise die Finanzdienstleister selbst als Kontroll-, Dokumentations- oder Registerorgane einzusetzen. Viele Steuer- und Rechtssysteme haben ganz bewusst Regelungen damit Steuern hinterzogen werden können oder Geld ins Ausland geschaffen werden kann.
Für Geldwäsche eignen sich besonders die Transaktionen via Bitcoin und komplexe Geschäftsmodelle die auf Blockchain aufbauen. Diese Infrastruktur kann nämlich, weil dezentral organisiert, nicht einfach durch staatliche Organe verhindert oder kontrolliert werden. Geldflüsse von Bitcoins können auch nicht blockiert werden und sind in aller Regel den tatsächlichen Personen nicht zuzuordnen. Oft werden um Geld aus der Internetkriminalität zu waschen gutgläubige Verbraucher als Helfer verwendet.
Integration
Nachdem die Herkunft des Geldes nicht mehr feststellbar ist, wird das „gewaschene“ Geld wie ein Ergebnis rechtmäßiger Geschäftstätigkeit genutzt. So werden beispielsweise Firmenanteile, Immobilien oder Lebensversicherungen erworben.