Angenommen, Sie haben eine Großmutter, die Rente bezieht. Wer bezahlt eigentlich diese Rente? Sie werden sagen: ja, die Rentenversicherung, schließlich hat Großvater einbezahlt, als er noch erwerbstätig war. Schon richtig; aber was der Großvater vor 10 oder 20 Jahren einbezahlt hat, haben die damaligen Rentner bekommen; davon ist nichts mehr übrig. Tatsächlich werden die heutigen Renten von denen finanziert, die heute erwerbstätig sind und Rentenbeiträge einbezahlen. Die jüngere Generation der heutigen Erwerbstätigen finanziert die ältere Generation der heutigen Rentner; in 30 Jahren, wenn die jetzigen Erwerbstätigen Rentner sind, werden diese von der nachfolgenden Generation finanziert.
Diese Regelung nennt man Generationenvertrag: Es handelt sich um einen (virtuellen) Vertrag zwischen den Generationen, der beinhaltet, dass die jeweils Erwerbstätigen die Rentnergeneration „mittragen“. Probleme ergeben sich bei dieser Regelung, wenn bei schrumpfender Bevölkerung die Zahl der Erwerbstätigen ab- und die Zahl der Rentner zunimmt (demografische Entwicklung). Deswegen sollten junge Leute, wenn sie ins Erwerbsleben eintreten, die gesetzliche Altersvorsorge durch eine private Vorsorge und Vermögensbildung ergänzen.