Der Bundesnachrichtendienst mit Sitz in Pullach im Isartal und Berlin ist neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Amt für den Militärischen Abschirmdienst einer der drei deutschen Nachrichtendienste des Bundes und als einziger deutscher Geheimdienst zuständig für die Auslandsaufklärung. Er wird, wie alle deutschen Dienste, vom Parlamentarischen Kontrollgremium überprüft. Seit 1990 ist seine Tätigkeit durch ein Gesetz geregelt, das BND-Gesetz.
Der BND ist eine dem Bundeskanzleramt unterstellte Dienststelle und beschäftigt Mitte 2013 nach eigenen Angaben circa 6.500 Mitarbeiter. Innerhalb des Bundeskanzleramtes ist für den BND die Abteilung 6 zuständig; deren Leiter – seit 1. Januar 2010 Günter Heiß – bekleidet daher zudem auch das Amt des sogenannten Geheimdienstkoordinators. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt wurde für 2013 mit rund 531,1 Millionen EUR angegeben und 2014 mit 552,59 Millionen Euro veranschlagt.
Der BND entstand am 1. April 1956 aus der Organisation Gehlen.
BND-Selektoren: Task Force des Kontrollgremiums wird fündig
Die in der vergangenen Woche eingesetzte Task Force des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) ist bei ihrer Untersuchung BND-eigener Selektoren fündig geworden. Das berichtet die „Berliner Zeitung“ (Online-Ausgabe) unter Berufung auf Parlamentskreise. Demnach hat eine erste Prüfung der Selektoren in der BND-Zentrale ergeben, dass sie anders als die Selektoren des US-Geheimdienstes NSA nicht codiert und damit unmittelbar les- und verstehbar sind. Weiter …
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