Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen für Läden ohne Personal wie tegut teo-Läden – urteilt der Hessische Verwaltungsgerichtshof
Das hessische Verwaltungsgericht verbietet die Öffnung von digitalen Selbstbedienungs-Supermärkten an Sonn- und Feiertagen. Das Fuldaer Unternehmen Tegut betreibt unter dem Namen „Teo“ in Hessen 28 Selbstbedienungsgeschäfte, die ohne Personal auskommen. Die Handelskette hofft auf eine Gesetzesänderung durch die neue hessische Landesregierung, denn im CDU-SPD-Koalitionsvertrag heißt es: „Um die Versorgung insbesondere im ländlichen Raum zu verbessern, wollen wir die Sonntagsöffnung für …
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