Ein Kredit ist ein Darlehen, das in Form von Geld oder Waren auf Zeit gewährt wird und dessen Rückzahlung in der Regel mit Kosten verbunden ist, die über den ursprünglichen Wert hinaus gehen. Das Wort Kredit leitet sich vom lateinischen Begriff credere = glauben ab. Der Kreditgegenstand wird dem Kreditnehmer zur freien Nutzung überlassen. Typische Kreditverträge sind Gelddarlehen, Kreditleihen, Stundungen und Wechsel. Es gibt Privatkredite und Bankkredite, gewerblich darf das Kreditgeschäft in Deutschland nur von Unternehmen betrieben werden, die eine Bankerlaubnis haben. Kreditgeschäfte sind außerdem nach dem Kreditwesengesetz genehmigungspflichtig. Ausnahmen gelten unter anderem für den sogenannten Lieferantenkredit, bei dem kurzfristig gewährte Kredite über einen Eigentumsvorbehalt abgesichert sind, und für vertraglich festgelegte Überziehungskredite auf einem Kontokorrentkonto.
Bei einem Privatkredit kommt es nicht zur Geldschöpfung, das heißt, es wird kein Buchgeld erzeugt, die Geldmenge im Wirtschaftskreislauf bleibt gleich. Im Gegensatz dazu stellt eine Bank einem Kreditnehmer Geld zur Verfügung, das sie selbst erzeugt hat, entsprechend steht jedem Kredit buchungstechnisch eine Forderung gegenüber, was die nicht bare Geldmenge, die für weitere Kreditgeschäfte genutzt werden kann, erhöht.
Zu den Geldleihen gehören Barkredite und Darlehen. Aval- Akkreditiv- und Akzeptkredite sind Kreditleihen, bei denen eine Bank ihre eigene Kreditwürdigkeit für Geschäfte „verleiht“, die nur über ein Kreditunternehmen abgewickelt werden können (zum Beispiel eine Wechselbürgschaft). Für die Vergabe von Krediten an Privatkunden gelten besondere Vorschriften hinsichtlich der Angabe von Preisen und bezüglich der Angaben zum effektiven Jahreszins.
Für die Abwicklung kurzfristiger Geschäfte können Privatkunden einen Verfügungskredit beantragen, das ist ein Konsumentenkredit mit einem vereinbarten Limit, oder sie nehmen einen Anschaffungskredit auf, der ihnen mit einer Laufzeit von üblicherweise 6 Jahren kurzfristig größere Anschaffungen erlaubt. Im Privatkundenbereich üblich sind auch Kredite zur Bau-, Zwischen- und Vorfinanzierung sowie Wertpapier- und Avalkredite. Für Geschäftskunden (meist Vollkaufleute) umfasst das Kreditgeschäft unter anderem Betriebsmittel-, Diskont- und Investitionskredite, Warenfinanzierungen und Schuldscheindarlehen.