Die LKW-Maut in Deutschland ist eine streckenbezogene Straßenbenutzungsgebühr für schwere Nutzfahrzeuge im Straßenverkehr. Diese wurde in der Bundesrepublik Deutschland zum 1. Januar 2005 eingeführt und galt zunächst nur auf Bundesautobahnen und einigen stark frequentierten Bundesstraßen. Das zugehörige technische System wird von Toll Collect betrieben.
Die Maut gilt für Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die entweder ausschließlich für den gewerblichen Güterkraftverkehr bestimmt sind oder für den gewerblichen Güterkraftverkehr eingesetzt werden und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 12 Tonnen beträgt. Die Höhe der geschuldeten Maut bestimmt sich nach der auf den mautpflichtigen Straßen zurückgelegten Wegstrecke sowie nach der Anzahl der Achsen des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination und nach der Emissionsklasse des Fahrzeugs.
Im Entwurf zur neuen Eurovignettenrichtlinie sollten ab 2012 in allen EU-Staaten alle Fahrzeuge des Güterverkehrs ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht eine Mautabgabe bezahlen.
Bund droht Milliardenloch bei LKW-Maut
Der Bund läuft Gefahr, zwei Milliarden Euro weniger aus der LKW-Maut einzunehmen, als geplant. Grund dafür ist ein Rechtsstreit über die Entscheidung des Bundes, die Mautgesellschaft Toll Collect ohne vorherige Ausschreibung damit zu beauftragen, das LKW-Mautsystem auf alle Bundesstraßen auszuweiten. Nach Informationen des „Handelsblatts“ (Montagausgabe) aus Branchen- und Regierungskreisen hat der österreichische Mautanbieter Kapsch vor der Vergabekammer des Bundes Antrag …
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