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Auch heute noch ist das Studium der Medizin überaus beliebt, es ist prestigeträchtig und in manchen Familien immer noch Tradition, dass hier Sohn oder Tochter in die Fußstapfen von Vater und Mutter treten, wenn diese ebenfalls Mediziner sind.
Numerus Clausus
Leider, oder glücklicherweise hat hier der Numerus clausus noch ein Wörtchen mitzureden, denn der Abiturient muss hier schon Höchstleistungen vollbringen, um die Zulassung zu erreichen. So liegt dieser bei 1,0 bis 1,2 je nach Bundesland. Der Rest, der nicht diesen Wert erreicht, kann nur noch den Weg wählen, dass er sich mit einem Wartesemester begnügt und dann das Beste hofft.
Sollte dieses oder in manchen Fällen sogar mehrere Wartesemester verstrichen sein, so bleibt vielen nur noch der Weg das Medizinstudium einzuklagen.
Medizinstudium einklagen
Gute Chancen kann sich hier zum einen der Anwärter auf einen Studienplatz ausrechnen, der zum einen, einen guten Anwalt hat und zum anderen in der Wartezeit nicht untätig war. Untätig heißt hier nicht die Hände in den Schoß legen, sondern sich umsehen nach Jobs im medizinischen Bereich um hier schon etwas Vorbildung zu erreichen. Damit schlägt ein großer Teil der Abiturienten auch noch gleich zwei Fliegen mit einer Klappe, die Finanzkasse füllt sich und er bekommt Einblick und Vorkenntnisse, die ihm später im Studium nützlich sein können. Außerdem hat er in der Regel noch gute Fürsprecher unter den Ärzten die sein Engagement entsprechend unterstützen können.
Es ist also noch nicht alles zu Ende, wenn es nach dem Abitur zwar den Wunsch nach einem Studium der Medizin gibt, aber der Numerus clausus höher als 1,2 liegt, sogar mit einer 2,5 ist es mit einem oder mehreren Wartesemestern möglich, die medizinische Laufbahn anzustreben. Abiturienten müssen dann nicht immer die Zulassung zum Medizinstudium einklagen, diesen wirklich letzten Ausweg muss nur eine geringe Zahl einschlagen. Vielleicht ergibt sich innerhalb dieser Wartephase noch eine andere Alternative, eventuell doch noch auf ein anderes Studienfach zu wechseln.
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