Patent-Troll ist eine abwertende Bezeichnung für Personen oder Unternehmen, die Patente in unangemessener Weise benutzen. Dazu werden mitunter auch solche gerechnet, die Patente erwerben, ohne jemals die einem Patent zugrunde liegende technische Erfindung einsetzen zu wollen. Dies ist aber problematisch, da es durchaus berechtigte Interessen gibt, Patente, die man nicht selbst ausübt gleichwohl zu verwerten. In diesem Falle spricht man neutraler auch von Non-Practising-Entities. Nicht jede NPE ist damit auch zugleich ein Troll. Hierzu müssen vielmehr Umstände hinzutreten, welche die Verwertungsabsicht tatsächlich als unlauter erscheinen lassen, wie etwa die Geltendmachung sogenannter Trivialpatente, deren Beruhen auf erfinderischer Tätigkeit, vgl. § 4 PatG bzw. Art. 56 EPÜ oder gar Neuheit, § 3 PatG, Art. 54 EPÜ oftmals bereits offensichtlich fragwürdig ist.
Zahl der Stromtankstellen für E-Autos steigt auf 24.000
Die Zahl der öffentlichen Ladepunkte für Elektroautos steigt in Deutschland immer schneller an. Bundesweit gebe es inzwischen rund 24.000 öffentliche und teilöffentliche Ladepunkte, die im Ladesäulenregister des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erfasst seien, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (Freitagsausgabe) unter Berufung auf eine Statistik des BDEW. Dies seien 8.000 mehr als im Vorjahr. Rund 15 Prozent davon seien Schnellladestationen. …
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