BGH: Schadenersatzansprüche im VW-Skandal teilweise verjährt
Im VW-Skandal ist die dreijährige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche teilweise bereits Ende 2018 abgelaufen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Donnerstag hervor. Da VW die Öffentlichkeit Ende 2015 über den Skandal informierte, endete die dreijährige Verjährungsfrist eigentlich am 1. Januar 2019, argumentierten die Richter. Für betroffene Verbraucher bedeutet dies, dass sie ihre manipulierten Pkw nicht länger gegen die …
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