Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei natürliche und/oder juristische Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen. Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person, kann aber trotzdem Träger von Rechten und Pflichten sein. Die Besteuerung einer Personengesellschaft erfolgt nach dem Transparenzprinzip. Siehe auch Mitunternehmerschaft.
Studie: Zentralbanken vor großen Herausforderungen
Als Folge auf die Finanzkrise sehen sich Finanzinstitute einer stärkeren staatlichen Regulierung, zunehmender Komplexität und verstärkter Interdependenzen ausgesetzt. Der rasante technologische Wandel hat weitreichende Folgen für den Finanzdienstleistungssektor und seine Akteure. Das sich schnell verändernde Umfeld hat entsprechende Auswirkungen auf das Geschäft der Zentralbanken. Sie versuchen proaktiv zu handeln und sich vorzustellen, wie die Welt von morgen aussehen könnte. Vor …
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