Mit dem Siegel Geprüfte Sicherheit wird einem verwendungsfertigen Produkt bescheinigt, dass es den Anforderungen des § 21 des Produktsicherheitsgesetzes entspricht. Diese Anforderungen sind nach „Maß und Zahl“ vor allem in DIN-Normen und Europäischen Normen oder anderen allgemein anerkannten Regeln der Technik konkretisiert. Die im Jahr 1977 eingeführte Zertifizierung soll den Benutzer und Dritte bei bestimmungsgemäßer und vorhersehbarer Verwendung und durch Einhaltung der europäischen Vorgaben vor Schäden an Leib und Leben schützen.
Das GS-Zeichen ist noch das einzig gesetzlich geregelte Prüfzeichen in Europa für Produktsicherheit. Die CE-Kennzeichnung wird für bestimmte Produkte gefordert, ist aber eine Erklärung des Herstellers oder Inverkehrbringers, dass er alle europäischen Vorgaben einhält. Alle anderen Zeichen wie ENEC, VDE, ÖVE, TÜV, BG sind private Zeichen von einzelnen Prüf- oder Zertifizierstellen oder Vereinbarungen zwischen Prüfhäusern.