Ein Steuerzahler, auch als Steuerbeitragender bekannt, ist die natürliche oder juristische Person, die nach dem jeweiligen Steuergesetz die Steuer an das Finanzamt zu entrichten hat (Zahlungsvorgang). Abweichungen zwischen dem Steuerschuldner und Steuerzahler ergeben sich dann, wenn der Steuerzahler die Steuer lediglich für Rechnung eines anderen – des Steuerschuldners – einbehält und abführt. Zum Beispiel, die Lohnsteuer hat, in Deutschland, der Arbeitgeber als Steuerzahler für Rechnung des Arbeitnehmers einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Weitere Beispiele sind die Kapitalertragsteuer bzw. der Zinsabschlag, die Aufsichtsratsteuer und die Versicherungsteuer.
Vier Millionen Grundsteuererklärungen fehlen noch
Obwohl die Abgabefrist für die Grundsteuererklärungen bundesweit am 31. Januar und in Bayern am 30. April dieses Jahres endete, fehlen noch immer rund vier Millionen Erklärungen. Das berichtet der „Tagesspiegel“, der dafür eine Umfrage in den Finanzministerien der 16 Bundesländer durchgeführt hat. Die meisten Finanzverwaltungen schicken demnach den säumigen Steuerzahlern jetzt Erinnerungen verbunden mit einer meist vierwöchigen Frist. Auf Verspätungszuschläge …
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