Das Trade in Services Agreement (TiSA; deutsch Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen) ist eine sich in Verhandlung befindliche Sammlung von Vereinbarungen in Form eines völkerrechtlichen Vertrags zwischen 23 Parteien einschließlich der USA und der Europäischen Union. Das TiSA-Abkommen soll weltweit Dienstleistungen liberalisieren und stärkerem Wettbewerb aussetzen. Die 23 Welthandelsstaaten, die sich „wirklich guten Freunde des Handels mit Dienstleistungen“ nennen, betreiben 70 % der globalen Dienstleistungen,[1] darunter Branchen wie Verkehr, Finanzen, Bildung oder Gesundheit. Allein „die USA […] erhoffen sich […] von Tisa eine Steigerung ihrer Exporte von Dienstleistungen um 600 Milliarden Euro.“ Das Trade in Services Agreement ist ein Nachfolgeabkommen des General Agreement on Trade in Services der WTO, kurz GATS. Dieses wurde 1995 beschlossen.
Die Vereinbarungen dienen dem Ziel, „mehr Wettbewerb bei Dienstleistungen aller Art“ durchzusetzen und Handelshemmnisse im Sektor „Dienstleistungen“ zu beseitigen – begleitet von bereits vom Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen (ACTA) und vom Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) bekannten und massiv kritisierten Geheimhaltungsvereinbarungen. Ein taz-Journalist charakterisiert die Verhandlungsziele: „Öffentliche Dienstleistungen zur Gesundheits-, Wasser- und Energieversorgung, bei der Bildung, im Finanzsektor sowie in allen anderen Bereichen sollen über das bereits in den letzten 20 Jahren erreichte Ausmaß dereguliert und internationaler Konkurrenz ausgesetzt werden.“ Demnach würde durch TiSA die Rückübernahme von privatisierten Energie- und Wasserunternehmen (Rekommunalisierung) ausgeschlossen.
Unternehmensvertreter verschiedener Dienstleistungsbereiche (Coalition of Services Industries) nannten Regelungen und Subventionen von Staatsbetrieben als Beispiele für Markteintrittsbarrieren. Nach den Verhandlungsplänen vom September 2014 z. B. wird der Gesundheitsbereich als ein lukrativer Dienstleistungssektor eingeordnet. Es wird jedoch von den Vertragsparteien bemängelt, dass es regulatorische und strukturelle Zugangsbarrieren, etwa durch Gesundheitsleistungen vom Staat oder Wohlfahrtsorganisationen, gebe.
Zum zentralen Ziel der Meistbegünstigung steht im TiSA-Vertragsentwurf: „Jeder Staat soll Dienstleistungen und deren Anbieter nicht schlechter behandeln, als er seine eigenen Dienstleistungen und deren Anbieter behandelt“.
Darüber hinaus sieht die Vereinbarung die Öffnung des Arbeitsmarktes für ausländische Dienstleister vor. Diese sollen berechtigt sein, ausländische Leiharbeiter beliebig für temporäre Einsätze in die einzelnen Unterzeichnerstaaten zu entsenden. Inwieweit hierbei die arbeitsrechtlichen Standards der Einsatzländer, insbesondere auch die tariflichen Gehälter, gewahrt bleiben müssen, ist fraglich.
Der Entwurfstext betont, dass jederzeit weitere Punkte einfließen werden. Nach Vertragsunterzeichnung können neue Marktchancen für Unternehmen eingerichtet werden – unter Umgehung einer demokratischen Einflussnahme der Bevölkerung.