Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, umgangssprachlich die fünf Wirtschaftsweisen genannt, ist ein Gremium, das im Jahr 1963 durch einen gesetzlichen Auftrag eingeführt wurde. Es befasst sich wissenschaftlich mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands. Ziel ist die periodische Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zur Erleichterung der Urteilsbildung aller wirtschaftspolitisch verantwortlichen Instanzen sowie der Öffentlichkeit.
Zu diesem Zweck wird jährlich ein Gutachten erstellt, das der Bundesregierung bis zum 15. November zugeleitet wird. Spätestens acht Wochen nach Vorlage des Gutachtens nimmt die Bundesregierung im Rahmen des Jahreswirtschaftsberichts dazu Stellung. Darüber hinaus kann der Sachverständigenrat von der jeweiligen Bundesregierung mit der Erstellung von Sondergutachten beauftragt werden oder selbst ein Sondergutachten erstatten, wenn auf einzelnen Gebieten eine Gefährdung der gesamtwirtschaftlichen Ziele erkennbar ist.
Aufgaben des Sachverständigenrats
Die Aufgaben des Sachverständigenrates und die Berufung der Mitglieder sind in einem eigenen Gesetz zur Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung geregelt. Der gesetzliche Auftrag des Sachverständigenrats besteht darin, die gesamtwirtschaftliche Lage und ihre absehbare Entwicklung im Sinne einer Prognose darzustellen. Dabei soll nach Möglichkeiten gesucht werden, das Preisniveau stabil zu halten, Arbeitslosigkeit zu vermeiden und ein außerwirtschaftliches Gleichgewicht zu halten oder herzustellen. Dies solle alles im Rahmen der freien Marktwirtschaft und bei stetigem und angemessenem Wachstum geschehen. Die Verteilung von Einkommen und Vermögen soll ebenfalls berücksichtigt werden. Die wirtschaftliche Lage wird auch auf mögliche aktuelle Spannungen zwischen Nachfrage und Angebot untersucht. Dabei sollen eventuelle Fehlentwicklungen erörtert werden.
Der Rat verfolgt die als Magisches Viereck bezeichneten vier wirtschaftspolitischen Ziele: Stabilität des Preisniveaus (Geldwertstabilität), hoher Beschäftigungsstand, außenwirtschaftliches Gleichgewicht sowie stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum. Er darf in seinem Gutachten keinen Lösungsweg empfehlen.